Bundesliga

Ex-TSG-Nachwuchschef Rasiejewski klagt

Nach Freistellung im Dezember

Ex-TSG-Nachwuchschef Rasiejewski klagt

Geht juristisch gegen seine Freistellung bei der TSG Hoffenheim vor: Jens Rasiejewski.

Geht juristisch gegen seine Freistellung bei der TSG Hoffenheim vor: Jens Rasiejewski. WAZ FotoPool

"Die Entwicklung in den vergangenen Monaten machte deutlich, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Zu unterschiedlich waren die Auffassungen über das gemeinsame Vorgehen in der Akademie", hieß es in der damaligen Pressemitteilung.

Nun bestätigt das zuständige Arbeitsgericht Mannheim, dass Rasiejewski dort auf "Beschäftigung und Entfristung bzw. Weiterbeschäftigung" klagt. Der aktuelle Vertrag des 49-Jährigen ist noch bis zum 30. Juni 2024 datiert.

Dass der UEFA-Pro-Lizenz-Inhaber nach seiner Demission, die sich gerüchteweise bereits über Monate hinweg angekündigt hatte, keine reine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, sondern auf Entfristung seines Arbeitspapieres drängt, dürfte damit zusammenhängen, dass er bereits von 2011 bis 2015 als Nachwuchstrainer der TSG beschäftigt war. Danach hatte Rasiejewski für den VfL Bochum gearbeitet, ehe er im Sommer 2021 als Nachwuchsleiter zum Bundesliga-Achten zurückkehrte.

Droht ein neuer Fall Heinz Müller?

Womöglich droht ein neuer Fall Heinz Müller auf Funktionärsebene. Der ehemalige Profitorwart Müller hatte 2015 nach zweifacher Verlängerung seines Kontrakts bei Mainz 05 auf eine dauerhafte Beschäftigung bei den Rheinhessen geklagt.

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Das Arbeitsgericht Mainz hatte ihm zunächst recht gegeben, das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz dem Anliegen des heute 45-Jährigen jedoch widersprochen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte die Entscheidung des LAG letztlich.

Dirk Mack und das Problem mit 50+1

Der Posten des Nachwuchschefs der TSG ist bislang vakant. Wie der Klub jüngst bestätigte, spielt bei der Neubesetzung der Personalie auch der ehemalige Akademieleiter der Hoffenheimer, Dirk Mack, eine Rolle.

Da der 55-Jährige allerdings kein Amt mehr im Klub hat, sondern lediglich in der dem TSG-Geldgeber Dietmar Hopp zuzurechnenden Hobra GmbH, wirft dies freilich ein Licht auf die aktive Auslegung der 50+1-Regel. Schließlich hatte Hopp erst kürzlich seine Stimmrechtsmehrheit an den e.V. rückübertragen, die ihm einst als Ausnahmeregelung von der DFL genehmigt worden war.

Benni Hofmann

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