Bundesliga

Wegen Befangenheit: Prozess um Böllerwurf in Augsburg ausgesetzt

Schöffe war selbst im Stadion

Wegen Befangenheit: Prozess um Böllerwurf in Augsburg ausgesetzt

Der Hauptangeklagte verbarg am ersten sehr kurzen Verhandlungstag sein Gesicht.

Der Hauptangeklagte verbarg am ersten sehr kurzen Verhandlungstag sein Gesicht. picture alliance/dpa

Der Prozess um die folgenschwere Böllerexplosion während der Partie zwischen dem FCA und der TSG (1:1) ist am Dienstag noch vor der Anklageverlesung ausgesetzt worden. Grund dafür war, dass ein Schöffe bei der Detonation am 11. November 2023, durch die 14 Menschen verletzt wurden, selbst in der Arena war und deswegen von zwei Verteidigern als befangen abgelehnt wurde. Am kommenden Montag (25. März) soll der Prozess nun mit anderen Schöffen neu beginnen.

Ein 28 Jahre alter Mann aus dem Raum Göppingen ist vor dem Landgericht Augsburg wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll den Knallkörper, einen sogenannten "Mamba-Böller", geworfen haben. Der Mann wurde kurz nach der Detonation festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft, ihm drohen mehrere Jahre Gefängnis.

Mit ihm auf der Anklagebank sitzen drei weitere Männer im Alter von 28, 31 und 35 Jahren. Ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den vier Angeklagten um Hoffenheim-Fans, die im Gästeblock saßen. Wegen der Explosion war das Spiel in der 56. Spielminute von Schiedsrichter Dr. Felix Brych rund sieben Minuten lang unterbrochen worden.

Antrag gegen Richter war zuvor gescheitert

Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage vorgesehen, frühestens im April wird das Urteil erwartet. Der Vorsitzende Richter Christoph Kern ist kurioserweise seit 2022 ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Dort hatte er nach 18 Jahren Rainer Koch im Amt abgelöst. Wegen Kerns Tätigkeit beim BFV hatte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gestellt, der aber in diesem Fall bereits vorab abgelehnt wurde.

Vom DFB wurden die Kraichgauer bereits zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Dabei kamen wohl mildernde Umstände zum Tragen, da der Verband dem Verein "vorbildliches Verhalten" bei der Aufklärung des Falls attestierte.

tru, dpa