Bundesliga

Nach Abbruch in der Bundesliga: Bochum fordert Wiederholung

Anwalt des Aufsteigers äußert sich

"Verein hat kein Verschulden": Bochum fordert Spielwiederholung

Nach dem Becherwurf und Spielabbruch in Bochum: Das Stadion ist leer.

Nach dem Becherwurf und Spielabbruch in Bochum: Das Stadion ist leer. IMAGO/Treese

Nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann von einem Getränkebecher aus den Zuschauerrängen getroffen worden war, wurde das Heimspiel der Bochumer gegen die Gladbacher am vergangenen Freitag (27. Spieltag) in der 69. Minute zunächst unter- und dann gänzlich abgebrochen. Beim Spielstand von 0:2 aus Sicht der Gastgeber.

Seither wird davon ausgegangen, dass die Partie zugunsten der Gäste, also der Borussia, gewertet wird. Hintergrund: Als vor elf Jahren ein Bierbecher einen Linienrichter getroffen hatte, wurde der FC St. Pauli zu einem Geisterspiel verurteilt. Das Spiel wurde mit 2:0 für den damaligen Gegner Schalke 04 gewertet.

Der Klub von der Castroper Straße will das aber verhindern - und spricht sich seinerseits für eine Spielwiederholung aus. Der Verein und sein Anwalt Horst Kletke bestätigten dem Sport-Informations-Dienst (SID) am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der "Bild".

"Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft"

Fundament dieses Arguments: "Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat", sagte Kletke mit Verweis auf die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). "Deshalb muss das Spiel wiederholt werden."

Im Genauen liegt hier Paragraph 18, Punkt 4, zugrunde. Hier heißt es: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten."

Unabhängig vom Ausgang ermittelt in diesem Fall auch die Polizei - wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch der Kontrollausschuss des DFB hat Ermittlungen aufgenommen. Über die Spielwertung und eine mögliche Strafe entscheidet letzten Endes das DFB-Sportgericht. Die Bochumer hätten ihren Bericht schon vorlegen müssen, bekamen aber eine Fristverlängerung bis zum Donnerstag.

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mag/sid