2. Bundesliga

Nach Fadenkreuz-Plakat: Was Hannover 96 nun droht

Experte erachtet "auch staatliche Sanktionen" als möglich

Nach Fadenkreuz-Plakat: Was Hannover 96 nun droht

Banner gegen Martin Kind zeigten Anhänger von Hannover 96 schon öfter, am Freitag überschritten sie jedoch eine Grenze.

Banner gegen Martin Kind zeigten Anhänger von Hannover 96 schon öfter, am Freitag überschritten sie jedoch eine Grenze. IMAGO/Eibner

Das erläutert Prof. Dr. Ingo Bott: "Neben sportrechtlichen Strafen können für einen Verein hier auch staatliche Sanktionen drohen. Gegen die Verursacher findet die Strafverfolgung ohnehin statt." Der Strafrechtsexperte von der Düsseldorfer Kanzlei Plan A sieht sich an die aufgeheizte Stimmung von vor Corona erinnert: "Das Thema 'Hate Speech' war schon vor der Pandemie eine große Herausforderung - jetzt kommt sie mit viel Wucht zurück."

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Denn in der Verbandsrechtsprechung könnte der Vorfall vom Freitagabend eine Zäsur darstellen. Zwar war der DFB unter der Führung seines ehemaligen Präsidenten Reinhard Grindel im Spätsommer 2017 von Zuschauerausschlüssen und -Teilausschlüssen, den sogenannten Kollektivstrafen, abgerückt. In der Praxis werden diese vom Sportgericht eigentlich nicht mehr ausgesprochen.

Aber: Sie sind nach wie vor Teil der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes. "In schwerwiegenden Fällen können zusätzliche Sanktionen, insbesondere die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder der Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen werden", heißt es dort unter Bezugnahme auf "Diskriminierung und ähnliche Tatbestände".

2021 etwa stellte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des Kontrollausschuss, also quasi der "DFB-Staatsanwaltschaft" klar: "Zuschauerausschlüsse waren, sind und werden auch in Zukunft immer nur das letzte Mittel für den Kontrollausschuss und die DFB-Sportgerichtsbarkeit sein." Man gehe täterorientiert vor, dabei sei man aber auch auf die Mithilfe der Vereine bei der Identifizierung angewiesen, unterstrich der ehemalige Präsident des Landgerichts Deggendorf.

Kollektivstrafe gegen Hannover?

Nur: Was kommt infrage, wenn diese täterorientierte Aufklärung nicht klappt? Zu Ende gedacht wäre das wohl nur noch ein (Teil-)Ausschluss, zunächst auf Bewährung. So zumindest war es in der Vergangenheit. 2018 waren beispielsweise die Anhänger von Borussia Dortmund mit einem Teilausschluss auf Bewährung für Partien bei der TSG Hoffenheim belegt worden, nachdem sie deren Mehrheitseigner Dietmar Hopp per Plakat und Schmähgesang wiederholt beleidigt hatten. Als es 2020 erneut zu Herabwürdigungen des 83-Jährigen kam, widerrief das Sportgericht die Bewährung. Durch die coronabedingten Geisterspiele verpuffte die Strafe allerdings.

"Hannover 96 droht zumindest auch eine Geldstrafe. Abzuwarten bleibt, wie das DFB-Sportgericht hinsichtlich einer möglichen Kollektivstrafe entscheidet. Schließlich richtet sich das Plakat in diesem Fall gegen den eigenen Geschäftsführer", erklärt Botts Kollege Moritz Löhring, auf Sportstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt.

2017 sprach das DFB-Sportgericht letztmals gegen Hannover 96 einen Teilausschluss auf Bewährung aus, die Frist lief 2018 ab. Im November 2023 hatte der Verband einen Bericht dementiert, wonach Nachreiner, Stephan Oberholz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts und der für Rechtsfragen zuständige Vize-Präsident Thomas Bergmann an der Wiedereinführung der Kollektivstrafen in der Praxis arbeiten würden.

Benni Hofmann