Wie der DFB am Montag mitteilte, verurteilte das Sportgericht des DFB das Duo zur Zahlung von jeweils 25.000 Euro. Nach dem 3:2-Sieg gegen den FC St. Pauli und dem damit feststehende Bundesliga-Aufstieg am 7. Mai hätten die beiden Spieler inmitten von feiernden Schalker Anhängern je ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand gehalten.
Die Strafe begründete das Sportgericht damit, dass die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung verstoße und erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher berge.
Auch einigen Spielern von Eintracht Frankfurt könnten Konsequenzen drohen: Einige Frankfurter zündeten bei der Siegesfeier zum Europa-League-Gewinn auf dem Balkon des Frankfurter Römers Leuchtfackeln. Die Frankfurter Polizei hatte angekündigt, den Zwischenfall rechtlich zu prüfen, um gegebenenfalls Ermittlungen aufzunehmen.