Bundesliga

Mehrfacheigner VW: Formal Statutenbruch in der Bundesliga

Wirbel nach dem Porsche-Einstieg beim VfB

Mehrfacheigner VW: Formal ein Statutenbruch

Was passiert, wenn der FC Ingolstadt in die 2. Bundesliga aufsteigt?

Was passiert, wenn der FC Ingolstadt in die 2. Bundesliga aufsteigt? Getty Images

Statuten setzen den Rahmen. Das ist im Profifußball wie im wahren Leben. Nur legt man sich seine Gesetze manches Mal gerne so aus, wie man es gerade braucht. Diesen Eindruck jedenfalls erweckt die Causa Mehrfachbeteiligung von Investoren in den Lizenzligen. Vergangene Woche hatten der VfB Stuttgart und die Porsche AG verkündet, dass der Sportwagenbauer bis Ende des Monats Anteile an der Kapitalgesellschaft des Bundesligisten kaufen wird. So weit, so normal. Und dennoch ein heißes Thema, weil sich die Deutsche Fußball-Liga DFL 2015 eine Grenze auferlegt hat: Ein Investor darf maximal an drei Klubs der Bundesliga und 2. Liga beteiligt sein. Weil FC-Bayern-Investor Audi (8,33 Prozent) und VfL-Wolfsburg-Besitzer Volkswagen (100 Prozent) mit Porsche im VW-Gesamtkonzern zusammenhängen, wäre mit dem VfB die Grenze erreicht. Allerdings gibt es da auch noch den FC Ingolstadt, dessen Kapitalgesellschaft mit 19,9 Prozent Audi zuzurechnen ist. Momentan ein Drittligist, also kein Problem, auch wenn die "Schanzer" als ambitioniert gelten, zwischen 2015 und 2017 sogar Bundesligist waren. Im Falle einer Rückkehr in die 2. Liga, also den Kreis der DFL-Klubs, läge unter gegebenen Umständen ein Statutenverstoß vor.

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Oder doch schon jetzt? Denn das Drittliga-Statut des DFB, der für diese Spielklasse zuständig ist, geht weiter als die DFL-Satzung. "Unabhängig von der Beteiligungshöhe darf niemand unmittelbar oder mittelbar mit Kapital oder Stimmrechten an mehr als drei Kapitalgesellschaften der 3. Liga beteiligt sein", heißt es darin. Brisant ist in dem Papier vor allem ein späterer Satz: "Beteiligungen eines Anteilseigners an Kapitalgesellschaften der Lizenzligen werden auf die Beschränkungen nach Satz 1 und 2 angerechnet." Heißt: Laut DFB-Definition lägen vier Mehrfachbeteiligungen des VW-Konzerns bereits vor.

VW: Kein Hinweis von DFL oder DFB in Sachen Verstoß

"Der DFB befindet sich in Prüfung der Thematik und steht hierzu mit der DFL in Austausch", heißt es beim Verband auf kicker-Anfrage. VW erklärt: "Es gibt aktuell keinen Hinweis von DFL oder DFB, dass im Falle eines Falles ein Verstoß vorliegen würde." Womöglich beruft man sich auf den ebenfalls in den Satzungen geregelten Bestandsschutz, der so formuliert ist: "Die Beschränkungen nach Satz 1 und 2 gelten nicht für Beteiligungen, die vor dem 4. März 2015 erworben wurden."

Nach dieser Logik aber wäre auch ein Aufstieg des FCI kein Problem, was ja den einstigen Grundgedanken der Beschränkung - also eine Vermeidung von womöglich heiklen Situationen mit Blick auf die Wettbewerbsintegrität - konterkarieren würde. Oder anders gesagt: Dann könnte sich der VW-Konzern mit dem Verweis auf den 2015 verankerten Bestandsschutz für die Engagements in München, Wolfsburg und Ingolstadt kostengünstig bei zwei weiteren Drittligisten einkaufen und diese nach oben hieven nach dem Motto: Drei sind das Limit, für die anderen drei gilt der alte Bestandsschutz. Dass die Intention der Regulierung nicht so ist, versicherten mehrere, mit dem Sachverhalt vertraute Personen. Dagegen spricht auch, dass das Thema Ende der vergangenen Woche, nach dem ersten kicker-Bericht, beim FCI auf einer Gremiensitzung diskutiert worden sein soll, und die Darstellung der Liga vergangene Woche, laut der sich im Falle eines Ingolstädter Aufstiegs die für die Lizenzierung zuständigen Gremien mit der Sache beschäftigen müssten. Fürs Erste scheint es so, als drückten die betroffenen Institutionen das Thema mit Verweis auf den Satzungsdschungel weg.

Benni Hofmann

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