Bundesliga

Legt Freiburg Einspruch ein? Was das Regelwerk anbietet

Nach der Wechselpanne der Bayern

Legt Freiburg Einspruch ein? Was das Regelwerk anbietet

Diskussionen in Freiburg: Nico Schlotterbeck (li.) und Thomas Müller im Gespräch mit Referee Christian Dingert.

Diskussionen in Freiburg: Nico Schlotterbeck (li.) und Thomas Müller im Gespräch mit Referee Christian Dingert. IMAGO/Jan Huebner

Wenige Sekunden lang spielte der FC Bayern am Samstag in Freiburg mit zwölf Spielern. Auf dem Platz trug die Wechselpanne mutmaßlich wenig zum 4:1-Auswärtssieg des Tabellenführers bei. Gibt es trotzdem ein Nachspiel?

Das hängt von den Freiburgern ab, die bis zum heutigen Montagabend Gelegenheit haben, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen und das DFB-Sportgericht aktiv werden zu lassen. Theoretisch bieten sich dem Sport-Club gleich zwei Anspruchsgrundlagen.

Beging Bayern einen Regelverstoß "schuldhaft"?

In Paragraf 17, Absatz 4 gibt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vor: Hat eine Mannschaft einen nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spieler schuldhaft eingesetzt, ist bei einem Einspruch die Partie mit 0:2 verloren zu werten. Welchen Einfluss der "12. Mann" auf den Spielausgang hatte, wäre unerheblich.

Ebenfalls denkbar wäre ein Einspruch gemäß Paragraf 17, Absatz 2 c: "Regelverstoß des Schiedsrichters." Ein solcher liegt auf der Hand. Aber: Der Regelverstoß müsste den Spielausgang "mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst" haben. Das scheint im konkreten Fall relativ klar abwegig.

Podcast
Podcast
kicker-Wochenendrückblick vom 25.09.2023
04:46 Minuten
alle Folgen

Entscheidend bliebe also: Beging Bayern einen Regelverstoß "schuldhaft"? Dass FCB-Teammanagerin Kathleen Krüger die falsche Nummer anzeigte - Kingsley Coman fühlte sich deshalb als auszuwechselnder Spieler nicht angesprochen und blieb auf dem Rasen -, liegt klar in Münchner Verantwortung. Aber: Trotz unerlaubter Überzahl anzupfeifen, ist eindeutig ein Schiedsrichter-Fehler.

Die DFB-Fußballregel 3 hält fest: Einwechselspieler dürfen "ausschließlich auf Handzeichen des Schiedsrichters das Feld betreten" und erst dann, wenn der Auswechselspieler "das Feld verlassen hat". Ein Freiburger Einspruch hätte also kaum Erfolgschancen, da das Hauptverschulden wohl nicht bei Bayern zu verorten ist, sondern beim Schiedsrichterteam um Christian Dingert.

2013 verzichtete Duisburg in einem ähnlichen Fall auf einen Einspruch

Als im Drittligaspiel zwischen dem MSV Duisburg und Borussia Dortmund II 2013 der ausgewechselte BVB-Akteur Jannik Bandowski länger auf dem Platz geblieben war und sogar noch einen MSV-Angriff gestoppt hatte, verzichteten die Gastgeber anschließend dennoch auf einen Einspruch, weil Bandowskis Einfluss "nicht entscheidend" gewesen sei. Es blieb beim 2:1-Auswärtssieg des BVB. 

In der Bundesliga hatte Arminia Bielefeld am 34. Spieltag der Saison 1996/97 beim VfB Stuttgart ab der 80. Minute mal für rund 90 Sekunden zu zwölft gespielt, als bei einem Dreifachwechsel zunächst nur zwei Spieler den Platz verließen. Zu einem Nachspiel kam es nicht, auch weil der VfB ohnehin mit 4:2 gewann.

Wie sich rund 15 Jahre später die Freiburger verhalten, wird sich bald entscheiden. Am Montag wollen sich die Verantwortlichen äußern.

jpe/tm/csl