2. Bundesliga

Hertha auf dünnem Eis: Hilft der Fall Gersbeck Bobic vor Gericht?

Der Rechtsstreit mit dem Ex-Geschäftsführer könnte teuer enden

Hertha auf dünnem Eis: Hilft der Fall Gersbeck Bobic vor Gericht?

Verhärtete Fronten: Hertha BSC versus Fredi Bobic.

Verhärtete Fronten: Hertha BSC versus Fredi Bobic. IMAGO/Matthias Koch

Aus Herthas Trainingslager in Zell am See berichtet Steffen Rohr

Entschieden wurde am Montagvormittag zunächst mal, dass nichts entschieden wird. "Sportliche Leitung und Geschäftsführung werden die Situation nun unter Berücksichtigung der laufenden Ermittlungen gemeinsam intern auswerten", hieß es in einem Statement des Klubs. Von einer vorläufigen Suspendierung, die die vorzeitige Abreise Marius Gersbecks aus dem Trainingslager in Österreich de facto darstellt, war in Herthas Stellungnahme ausdrücklich nicht die Rede.

Der Torhüter hatte das Camp des Bundesliga-Absteigers in Zell am See am Sonntag verlassen und war nach Berlin zurückgekehrt. Vorausgegangen war in der Nacht zum Sonntag eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 22-Jährigen, der wegen der erlittenen Verletzungen im Kopfbereich nach der Erstversorgung ins Tauern-Klinikum in Zell am See eingeliefert worden war. Gersbeck, der sich zu einem Zeitpunkt außerhalb des Teamhotels aufhielt, als die Mannschaft keinen Ausgang hatte, war am Sonntagmorgen von der lokalen Polizei vernommen worden.

Präsident ist im Urlaub - Geschäftsführer reist an

Mit dem in der aktiven Fanszene tief verwurzelten Gersbeck („Das sind für mich nicht die Ultras, sondern meine Freunde.“) soll am späten Samstagabend nicht nur eine Gruppe von Ultras, sondern nach kicker-Informationen auch mindestens ein Klub-Mitarbeiter unterwegs gewesen sein. Am Dienstag wird Hertha-Geschäftsführer Thomas E. Herrich in Zell am See erwartet, seine Visite war ohnehin geplant. Präsident Kay Bernstein - wie Gersbeck in Herthas Ultra-Szene sozialisiert - ist aktuell im Sommerurlaub.

Der Umgang des Klubs mit dem langjährigen KSC-Torhüter Gersbeck, der im Sommer für 300.000 Euro Ablöse zu seinem Jugendklub zurückgekehrt und als Führungsspieler eingeplant war, ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung mit Fredi Bobic hochspannend. Dem damaligen Geschäftsführer Sport war am 28. Januar nach der 0:2-Derby-Niederlage gegen Union Berlin von Hertha ordentlich gekündigt worden. 14 Tage später wurde Bobic die fristlose Kündigung zugestellt, unter anderem wegen der Androhung einer Handgreiflichkeit gegen einen rbb-Reporter nach dem Union-Spiel („Wenn du nochmal fragst, kriegst du eine gescheuert.“), die der Klub als vereinsschädigendes Verhalten wertete. Bobic wehrte sich juristisch in Form einer Kündigungsschutzklage.

Zieht Bobic die Option bis 2026 - und falls ja: wann?

Aktuell sind zwei Verfahren anhängig: ein Urkunde-Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit des Arbeitsvertrages und die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen den Beklagten, also Hertha, geht. Hertha hat die Gehaltszahlungen an Bobic seit der Kündigung eingestellt. Bobics Kontrakt läuft bis 2024, per einseitiger Option kann der Ex-Nationalspieler den Vertrag bis 2026 verlängern. Ziehen könnte er diese Option dem Vernehmen nach seit dem 1. Juli und noch bis zum Jahresende, geschehen ist das - so heißt es aus Klubkreisen - bisher nicht.

Zu einem Verhandlungstermin im Urkundeverfahren könnte es im September kommen. Dann könnte Bobic bei einem für ihn günstigen Ausgang mit einem erwirkten Titel gegen Hertha das seit Ende Januar ausstehende Gehalt plus vertraglich fixierte Sonderzahlungen einfordern. 

Hertha drohen im Worst Case Kosten von knapp zehn Millionen Euro

Losgelöst vom Urkundeverfahren ist das sogenannte Feststellungsverfahren, dessen Verhandlungstermin vom Landgericht Berlin in der vergangenen Woche auf den 19. Februar 2024 verschoben worden war. In diesem Feststellungsprozess geht es um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Was Hertha gegen den früheren Sportchef, der 2021 für 2,5 Millionen Euro Ablöse aus Frankfurt gekommen war, vorbringen will, um die fristlose Kündigung juristisch ausreichend zu flankieren, gilt als offen. In Bobics Vertrag soll für den Fall einer vorzeitigen Trennung eine Abfindungssumme von etwa 2,7 Millionen Euro verankert gewesen sein. Womöglich wäre sogar eine Ratenzahlung dieser Summe zwischen beiden Seiten ein gangbarer Weg gewesen.

Nun droht dem Klub nach Meinung von Arbeitsrechtlern eine überaus teure Niederlage vor Gericht. Die Fronten zwischen beiden Lagern gelten seit Monaten als verhärtet, von Hertha soll es bislang kein Angebot für eine außergerichtliche Einigung geben. Unter Umständen - falls Bobic die Option bis 2026 zieht - könnten auf Hertha in dieser Personalie Kosten zwischen neun und zehn Millionen Euro zukommen. Und klar ist eines: Bobics Anwälte werden den Umgang des Klubs mit Gersbeck, gegen den die österreichische Polizei seit Sonntag wegen Körperverletzung ermittelt, sehr genau verfolgen.

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