2. Bundesliga

Fall Vuskovic: DFB-Gericht weist Befangenheitsantrag zurück

Anwälte des HSV-Verteidigers hatten entsprechenden Antrag gestellt

Fall Vuskovic: DFB-Gericht weist Befangenheitsantrag zurück

Im Fall Mario Vuskovic wurde ein Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt.

Im Fall Mario Vuskovic wurde ein Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt. IMAGO/Eibner

Der von den Anwälten des HSV-Profis gestellte Befangenheitsantrag gegen den bestellten Gutachter Jean-Francois Naud sei unbegründet, heißt es in der DFB-Mitteilung vom Dienstag. Das Sportgericht hatte nach den beiden ersten Verhandlungsrunden den kanadischen Experten bestellt.

Vuskovics Anwälte zweifelten die Unabhängigkeit Nauds wegen dessen Zugehörigkeit zum Expertenkreis für Epo bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) an. Das Sportgericht unter Vorsitz von Stefan Oberholz folgte dieser Sichtweise aber nicht: "Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen", heißt es in der DFB-Mitteilung. Die "Prüfung und Bewertung einer Analyse zum Nachweis von körperfremden Epo" könne nur von wenigen Experten durchgeführt werden, begründete das Gericht. Dass Experten sich in Arbeitsgruppen austauschten, sei nicht zu beanstanden.

Vuskovic war Mitte September 2022 positiv auf körperfremdes Erythropoetin (Epo) getestet und Mitte November 2022 vom DFB-Sportgericht vorläufig gesperrt worden. Mitte Dezember bestätigte die B-Probe das Ergebnis der A-Probe. Der 21-jährige Kroate beteuert allerdings seine Unschuld, seine Verteidiger präsentierten bisher vier Experten-Gutachten, um die Unschuld ihres Mandaten zu beweisen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 10. März anberaumt, bis dahin bleibt Vuskovic vorläufig suspendiert. Im Falle einer Verurteilung durch das Sportgericht muss der in Split geborene Kroate Vuskovic mit einer vierjährigen Sperre rechnen.

jer