Bundesliga

DFB bittet Köln und Union Berlin zur Kasse

In beiden Fällen jeweils Fehlverhalten seitens einiger Anhänger

DFB bittet Köln und Union Berlin zur Kasse

IMAGO/Nico Herbertz

So muss der 1. FC Union Berlin 62.500 Euro bezahlen. Damit ahndete das DFB-Sportgericht Vorfälle im Abstiegskracher des 16. Spieltags gegen den 1. FC Köln (2:0) am 20. Dezember 2023, als im Fanblock der Eisernen kurz nach Wiederanpfiff "ungefähr 50 pyrotechnische Gegenstände" gezündet wurden. "Aufgrund der starken Rauchentwicklung", heißt es in der auf der Verbands-Website veröffentlichten Urteilsbegründung weiter, "musste die Partie anschließend für etwa zwei Minuten unterbrochen werden."

Von der ausgesprochenen Strafe können die Eisernen 20.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Über etwaige Schritte muss die Köpenicker den DFB bis spätestens 30. September 2024 in Kenntnis setzen.

Zwei Vorfälle führen zur Strafe für Köln

Für zwei Vergehen einiger seiner Anhänger wurde der 1. FC Köln belangt, die Strafe fällt mit einer Gesamthöhe von 46.000 aber geringer als die Unions aus. Während des Derbys bei Bayer Leverkusen (0:3) am 7. Spieltag haben Kölner Anhänger "einen Becher, zwei Feuerzeuge und mehrere Münzen in den Innenraum des Leverkusener Stadions geworfen." Dabei wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten "von einigen Münzen an Kopf und Rücken getroffen."

Der zweite Vorfall ereignete sich beim 1:1 am 11. Spieltag beim VfL Bochum. Bereits vor Anpfiff der Partie hat "eine größere Anzahl von Kölner Anhängern" versucht, den Einlassbereich zu stürmen. Die Polizei musste daraufhin den Ordnungsdienst unterstützen, es kam auch zu körperlichen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus hat ein Kölner Fan in der 55. Minute einen Böller in den Innenraum geworfen.

Wie üblich kann auch der FC eine Teilsumme für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, in diesem Fall wären dies 15.200 Euro. Auch darüber muss dem DFB bis spätestens 30. September 2024 Rechenschaft geleistet werden.

Sowohl der 1. FC Union Berlin als auch der 1. FC Köln haben den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.

jer

Zuschauer-Ranking 2023/24: Sieben Zweitligisten in der Top 15