Bundesliga

1899 Hoffenheim: Warum Hübner trotzdem mit einer Sperre rechnen muss

Nach skurrilem Rot in Düsseldorf

Warum Hübner trotzdem mit einer Sperre rechnen muss

Ayhan geht zu Boden, Hübner schaut schon genervt - die Szene vor dem Platzverweis in Düsseldorf.

Ayhan geht zu Boden, Hübner schaut schon genervt - die Szene vor dem Platzverweis in Düsseldorf. picture-alliance

Hübners Ärger war jedenfalls verständlich. Sein Arm sei lediglich zum Körper des Düsseldorfers gegangen, der hätte dann mit seinem Arm Hübners Arm nach oben gezogen, wodurch die Hand des Hoffenheimers in Ayhans Gesicht landete, so die Darstellung des 30-jährigen Gästeprofis. Diese Schilderung ist nach dem Studium der TV-Bilder durchaus zutreffend. Dennoch korrigierte der VAR Storks, der sich die Szene nicht mehr selbst in der Review-Area ansah, nicht. Was für Hübner doppelt ärgerlich ist. Denn der Feldverweis bescherte seiner Elf über 80 Minuten in Unterzahl, und: Trotz der Fehlentscheidung muss er mit einem Spiel Sperre rechnen. Das ist laut FIFA-Recht das Minimum bei Platzverweis.

Ausnahme nur bei offensichtlichem Irrtum

Eine Ausnahme davon ist vorgesehen für den Fall eines offensichtlichen Irrtums, beispielsweise bei der Verwechslung von zwei Spielern. Dann könnte ein Akteur, der zu Unrecht des Feldes verwiesen wurde, weil eigentlich jemand anders gefoult hat, von der Sperre befreit werden. Einen solchen "Verwechslungsfall" aber gab es in der Bundesliga seit VAR-Einführung nicht mehr.

"Unsportliches Verhalten" denkbar

Doch liegt nicht auch bei Hübner ein offensichtlicher (und vom VAR nicht korrigierter) Irrtum vor? Regeltechnisch ist es so, dass es zum Erkennen der Problematik mehrerer Videosequenzen bedarf. Demnach ist es unwahrscheinlich, dass seitens DFB-Kontrollausschuss und DFB-Sportgericht dann der Terminus der Offensichtlichkeit erfüllt wäre. Die Folge: Hübner, der erst nach seiner Gelb-Roten Karte in Köln pausieren musste, muss erneut mit einer Sperre rechnen.

Nach kicker-Recherchen dürfte sich diese allerdings auf ein Spiel reduzieren. Zwar ist ein Schlag ins Gesicht normalerweise als Tätlichkeit zu werten und diese zöge auch im Falle mildernder Umstände mindestens zwei Partien nach sich. Denkbar ist, dass Hübners zum gegnerischen Körper ausgefahrener Arm - auch dies ist ja ein Foul - eben nicht als Schlag gewertet wird, dann könnte etwa "unsportliches Verhalten" angewandt werden, was ein weniger hartes Strafmaß nach sich ziehen könnte.

Benni Hofmann

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