2. Bundesliga

Einigung vor Gericht: Gersbeck kommt glimpflich davon

Herthas Keeper entschuldigt sich beim Opfer - erhält er eine "zweite Chance"?

Einigung vor Gericht: Gersbeck kommt glimpflich davon

Wie geht es nun mit Marius Gersbeck bei der Berliner Hertha weiter?

Wie geht es nun mit Marius Gersbeck bei der Berliner Hertha weiter? IMAGO/Metodi Popow

Es war eine schnelle Verhandlung am Donnerstagvormittag im Salzburger Gerichtssaal: Marius Gersbeck muss nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer, mit dem er in der Saisonvorbereitung im Trainingslager in Zell am See in eine nächtliche Schlägerei verwickelt war, nicht ins Gefängnis. Der 28-Jährige verpflichtete sich zur Zahlung in Höhe von 40.000 Euro, er gilt nicht als vorbestraft.

Ich bedaure den Vorfall zutiefst.

Marius Gersbeck

Gersbeck kann nun aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, eine Verurteilung  hätte zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren führen können. "Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen", hatte sich Gersbeck gleich beim Prozessauftakt geäußert. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher, der eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom davongetragen hatte, entschuldigt und angefügt: "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast."

Gersbeck hat sich zivilrechtlich mit dem Opfer geeinigt

Das Opfer der nächtlichen Prügelei, das in Zell am See am 16. Juli mit Gersbeck aneinandergeraten war, nahm die Entschuldigung an. Darauf schlug die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit einer Geldzahlung vor. Dies bedeutet, dass dem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt wird, auferlegte Maßnahmen wie zum Beispiel Sozialstunden, gemeinnützige Arbeit oder Zahlungen an den Staat Österreich wahrzunehmen. Als strafmildernd könnte sich auch ausgewirkt haben, dass sich Gersbeck und das Opfer in der Zwischenzeit bereits zivilrechtlich geeinigt hatten. Ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt als unwahrscheinlich.

Wie reagiert Hertha?

Wie sich diese Entscheidung auf die Zukunft von Gersbeck bei Hertha BSC, das den Torwart nach dem Vorfall suspendiert hatte, auswirkt, wird sich nun zeigen. Thomas E. Herrich, Geschäftsführer von Hertha BSC, äußerte sich in einer Stellungnahme wie folgt: "Nach unserem Kenntnisstand hat es keine vollständige Hauptverhandlung, keine formelle Verurteilung und damit auch keinen Schuldspruch gegeben. Es ist bekannt, dass Marius sich bei dem Geschädigten entschuldigt und sich mit diesem außergerichtlich geeinigt hatte. Für uns als Club ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden."

jch