Meisterschaften, so heißt es gerne im Profisport und entsprechend auch im bezahlten Fußball, seien Marathonläufe und keine Sprints. Die Sache mit der Super League kommt bisweilen langwierig wie ein extremer Langstreckenlauf daher. Denn natürlich war der Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 21. Dezember des vergangenen Jahres lediglich ein Zwischenschritt in einem komplexen Verfahren. Dessen nächster "Spieltag", um im Meisterschaftsbild zu bleiben, am 14. März ausgetragen wird und zwar vor dem Madrider Handelsgericht. Dann nämlich findet die nächste Verhandlung in der Sache statt, wie der kicker aus Juristenkreisen erfuhr.
Bisher ein Auf und Ab vor Gericht
In Madrid hatte zunächst, im April 2021, die Klägerin Super-League-Company triumphiert. Denn Richter Manuel Ruiz de Lara hatte, überraschend zeitnah nach der ersten, in sich zusammengebrochenen Super-League-Eruption samt Klageeinreichung gegen Sanktionen der UEFA, per einstweiliger Verfügung der Konföderation derartige Strafen untersagt gegen die "Ausbrecher". Allen voran Real Madrid, dem FC Barcelona und Juventus Turin. Was Ruiz de Laras turnusmäßige Nachfolgerin, die Richterin Sofia Gil Garcia, ein Jahr später, im April 2022, wieder kassierte.
Wenig später, im Juli 2022, fand vor dem EuGH die mündliche Verhandlung in der Super-League-Sache statt, weil das Madrider Handelsgericht der Luxemburger Instanz Sachfragen zur Klärung vorgelegt hatte. Und wiederum nach dem Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos im Dezember 2022 sah in Madrid die zweite Instanz in den UEFA-Sanktionen eben doch einen Kartellrechtsverstoß und setzte die einstweilige Verfügung wieder in Kraft. Es ist also kompliziert.
Super League droht Enttäuschung
Und das bleibt es auch nach dem EuGH-Spruch, der sich auf den ersten Blick las wie ein erneuter Triumph der Super League, die von der Agentur A22-Sports unter Führung des deutschen Medienmanagers Bernd Reichart beraten wird. Doch nicht zuletzt weil sich zahlreiche Branchengrößen wie der FC Bayern aber auch Manchester United oder der FC Liverpool offenbar im Hintergrund mit UEFA und Großklubvereinigung ECA auf einen Verbleib im etablierten Wettbewerbssystem mit Champions League und Co. verständigt hatten, rechnen immer weniger mit einem Erfolg des Super-League-Projekts.
Zumal der EuGH keine Sachentscheidung treffen kann, sondern lediglich generelle Auslegungshilfen gibt. Die mögen durchaus Probleme im Status quo aufgezeigt haben und inwiefern es der UEFA nun gelingen kann in ihrer Mehrfachfunktion als Organisator, Regulator und Vermarkter der Klubwettbewerbe ein diskriminierungsfreies Zulassungsverfahren aufzusetzen, wissen sie in Nyon vielleicht noch nicht einmal selbst. Vielleicht gibt es ja am 14. März in Madrid die nächste Kehrtwende in diesem sport- und kartellrechtlichen Marathon.