Wie die Schalker am Donnerstag mitteilten, begründete das Gericht sein Urteil mit dem unsportlichen Verhalten der Anhänger in zwei Fällen. Während des 1:2-Auswärtssieges beim SV Sandhausen am 29. April wurden mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Zudem kletterte ein Fan über den Zaun, betrat das Spielfeld und sorgte so für eine kurze Spielunterbrechung.
Von der verhängten Geldstrafe kann Schalke bis zu 5.000 Euro in sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen investieren. Der Bundesliga-Aufsteiger stimmte dem Urteil bereits zu, es ist somit rechtskräftig.