Roger Schmidt wurde vom DFB-Sportgericht für sein Fehlverhalten am 22. Spieltag in der Partie seiner Leverkusener gegen Borussia Dortmund (0:1) für drei Spiele mit einer Innenraumsperre belegt, zwei weitere Spiele wurden bis 30. Juni 2017 auf Bewährung ausgesetzt. Die Sperre gilt vom 23. Spieltag an und umfasst die Partien in Mainz, gegen Bremen und in Augsburg. Im Heimspiel gegen den Hamburger SV darf er die Mannschaft wieder von der Bank aus betreuen.