Das Sportgericht des DFB hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit dieser Geldstrafe belegt.
Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Allerdings muss die Borussia dies dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachweisen.
Bundesliga, 8. Spieltag
Vor und während des Auswärtsspiels der Borussia beim Rheinrivalen 1. FC Köln am 22. Oktober 2023 brannten Anhänger der Fohlen mindestens vier Rauchtöpfe und acht Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.