Im Dezember 2014 hatten Fans der Wölfe beim Auswärtsspiel in Hannover Pyrotechnik abgebrannt. Der VfL wurde daraufhin durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, die der Klub auf zwei identifizierte Täter umlegte. Der Richter empfahl beiden Partien nun einen Vergleich, der eine Teilzahlung von 3500 Euro vorsah. Diesen haben die beiden identifizierten Anhänger fristgerecht bis Ende Juli geleistet.
"Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigte die geltende Rechtsprechung in seinem Urteil vom September 2017, die es Bundesliga-Klubs ermöglicht, gegen ermittelte Täter vorzugehen und diese in Regress zu nehmen", heißt es in einer Mitteilung des VfL. "Besucher eines Bundesliga-Spiels, die sich nicht an die im Stadion geltenden Regeln halten, und entsprechend ermittelt werden, müssen daher für ihr Fehlverhalten haften", wird darin Geschäftsführer Tim Schumacher zitiert.
"Wir haben uns mit den in diesem Fall Beklagten in einem Vergleich geeinigt, so dass letztlich nur eine Teilsumme der Strafe an den VfL Wolfsburg gezahlt werden musste. Wir betrachten hierbei natürlich auch immer die Einzelfälle und gehen unter Berücksichtigung aller Interessen vor", so Schumacher. "Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass das Landgericht Braunschweig mit diesem Urteil eindeutig die Möglichkeit des Regresses bestätigt hat."