Bundesliga

Nächste Runde im Fall Heinz Müller

Bundesgericht verhandelt im Januar

Nächste Runde im Fall Heinz Müller

Der Fall Heinz Müller geht im Januar 2018 vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt weiter.

Der Fall Heinz Müller geht im Januar 2018 vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt weiter. Getty Images

Denn die erste Instanz, das Arbeitsgericht Mainz, hatte im Frühjahr 2015 Müllers Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses stattgegeben - sehr zur Überraschung der Branche. Denn hätte dieser Spruch Bestand gehabt, so hätten vereinfacht ausgedrückt zahlreiche Profis Ansprüche auf Rentenverträge. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz aber kassierte den Entscheid im Februar 2016, ließ jedoch die Revision vor dem BAG zu. Diese findet nun also im Januar 2018 statt. Gut möglich, dass danach noch der Europäische Gerichtshof EuGH angerufen wird.

Ursprünglich hatte der 39-Jährige auf Lohn- und Prämienfortzahlung für eine Saison in Höhe von 429.000 Euro geklagt. Er sah sich durch die Verbannung zur Mainzer U 23 unter Trainer Thomas Tuchel in der Saison 2013/14 um die Chance gebracht, auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen zu kommen, durch die sich sein Arbeitspapier automatisch um ein Jahr verlängert hätte. Dieser Argumentation hatte schon das Arbeitsgericht widersprochen, woraufhin der Ex-Keeper und sein Anwalt Horst Kletke (Frankfurt) erfolgreich umgeschwenkt waren.

Spielersteckbrief H. Müller
H. Müller

Müller Heinz

1. FSV Mainz 05 - Vereinsdaten
1. FSV Mainz 05

Gründungsdatum

16.03.1905

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Das LAG hob in der Folge die Entfristung des Vertrages aber auf mit dem Verweis auf die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Müller und Mainz 05, vertreten durch Rechtsanwalt Johan-Michel Menke von der Hamburger Kanzlei Heuking/Kühn/Lüer/Wojtek, hat sich bis dato noch nicht ergeben.

Benni Hofmann

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