Bundesliga

Nach Zwayer-Aussagen: Was Bellingham nun droht

Strafanzeige als "Luftnummer"

Nach Zwayer-Aussagen: Was Bellingham nun droht

Dortmunds Jude Bellingham und Schiedsrichter Felix Zwayer

Dortmunds Jude Bellingham und Schiedsrichter Felix Zwayer imago images/Norbert Schmidt

Ziemlich unflätig hatte der Belgier, damals in Diensten des VfL Wolfsburg, in der Saison 2014/15 einen Balljungen der Frankfurter Eintracht beschimpft. Das DFB-Sportgericht bestrafte de Bruyne damals mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, das dürfte bis heute das Maximum für ein Vergehen eines einzelnen Akteurs sein. Der Grund: "Unsportliches Verhalten in der Form eines krass sportwidrigen Verhaltens". In die gleiche Richtung dürfte es nun bei Bellingham gehen.

Der hatte Schiedsrichter Felix Zwayer nach der 2:3-Niederlage im Topspiel gegen den FC Bayern mit den Worten kritisiert: "Man gibt einem Schiedsrichter, der schon mal ein Spiel verschoben hat, das größte Spiel in Deutschland. Was soll man da erwarten?"

Sperre möglich, Geldstrafe realistischer

Dass der 18-Jährige im Feuereifer nach der verlorenen Partie redete, könnte ihm sportrechtlich mildernd ausgelegt werden, ebenso, dass Zwayer eine mangelhafte Leistung dargeboten hatte. Doch dass er - trotz Zwayers Vorgeschichte - eine Manipulation insinuiert, wird Folgen haben für den 18-Jährigen. Für unsportliches Verhalten sieht die Rechts- und Verfahrensordnung sogar Sperren von bis zu sechs Monaten vor. Bei Bellingham dürfte es freilich um einen weitaus kürzeren Zeitraum gehen. Nicht ausgeschlossen, dass er mit einer (hohen) Geldstrafe davonkommt. Vieles wird auch von seiner Stellungnahme abhängen, zu der der DFB-Kontrollausschuss aufrufen wird.

Strafanzeige gegen Bellingham

Mit Blick auf die ordentliche Gerichtsbarkeit ist gegen den BVB-Profi offenbar eine Strafanzeige gestellt worden wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung und zwar von dem DFB-Schiedsrichterbeobachter Marco Haase, der im Verbands-Schiedsrichter-Lehrstab des Niedersächsischen Fußballverbandes tätig ist.

Haase erklärte gegenüber der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide: "Diese Aussagen treffen alle Unparteiischen bis zur Basis auf Kreisebene, die Woche für Woche unterwegs sind und dafür sorgen, dass der Spielbetrieb aufrecht erhalten wird und es fair auf unseren Sportplätzen zugeht."

Haases Anzeige richtet sich demnach auch gegen den ehemaligen Top-Schiedsrichter Manuel Gräfe, der den Hoyzer-Skandal maßgeblich aufgedeckt hatte, Zwayers Rolle seitdem kritisch sieht und dies auch entsprechend geäußert hat. Haase, so erklärte er, habe die Anzeige als Privatperson gestellt. Das deckt sich mit den Angaben des DFB, der gegenüber dem kicker erklärte: "Der DFB hatte keinen Kenntnisstand über die vermeintliche Strafanzeige von Herrn Haase und hat davon erst heute aus der Berichterstattung erfahren."

Da Herr Zwayer keine Strafanzeige gestellt hat, dürfte es daher noch nicht einmal zu ernsthaften Ermittlungen kommen.

Dr. Ingo Bott

Ob die Strafanzeige eine andere Wirkung hat als die, den Namen des Anzeigeerstatters bekannt zu machen, darf bezweifelt werden. Mit dem Strafrecht selbst hat sie jedenfalls wenig zu tun. Das stellt auch der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo Bott (Plan A - Kanzlei für Strafrecht) klar: "Eine Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt ist dabei der Verletzte, also der Mensch, gegen den sich die Beleidigung richtet. Da Herr Zwayer keine Strafanzeige gestellt hat, dürfte es daher noch nicht einmal zu ernsthaften Ermittlungen kommen. Die medial omnipräsente Strafanzeige ist damit nicht viel mehr als eine aktionistische Luftnummer." Ob den Schiedsrichtern vor Ort ein Gefallen damit getan wird, dass das Strafrecht auf dem Fußballplatz Einzug hält, darf erst recht dahinstehen.

Benni Hofmann

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