Die Strafe wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss verhängt. Der Bundesligist kann einen Teil der Geldstrafe, in diesem Fall 3100 Euro, für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies muss dem DFB bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden.
Das Sportgericht belangte den Bundesligisten damit unter anderem für einen Zwischenfall im Rahmen des Spiels bei Schalke 04 im Januar (6:1). Zwei Leipziger Anhänger aus dem Gästeblock hatten mit Fahnenstangen aus Plastik auf einen Schalke-Fan eingeschlagen und ihn mit Bier überschüttet, als dieser versuchte, eine Leipziger Zaunfahne zu entfernen.
Da der Klub die Täter identifizieren konnte, reduziert sich nach Angaben des DFB die hierfür normalerweise vorgesehene Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro auf nur noch 3000 Euro. RB hat bereits angekündigt, die Strafe auf die Täter umlegen zu wollen.
Hinzu kommen zwei weitere Fan-Vergehen, durch die sich die Gesamtstrafe auf eben jene 9500 Euro erhöht. Beim Auswärtsspiel gegen Borussia Dortmund im März (1:2) zündeten die Leipzig-Fans Pyrotechnik, der DFB zählte 18 Bengalische Feuer. In der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den BVB im April (2:0) kam es zudem zu einem Becherwurf seitens der Leipziger Anhänger.