2. Bundesliga

KSC-Aufsichtsrat empfiehlt Vize-Präsident Müller Rücktritt

Gremium schießt scharf zurück

KSC-Aufsichtsrat empfiehlt Rücktritt von Vize-Präsident Müller

Der Aufsichtsrat des KSC hat auf die Vorwürfe von Vize-Präsident Martin Müller reagiert.

Der Aufsichtsrat des KSC hat auf die Vorwürfe von Vize-Präsident Martin Müller reagiert. IMAGO/Carmele/tmc-fotografie.de

Müller, als Vize-Präsident gleichzeitig Beiratsmitglied, hatte jüngst noch einmal seine Meinung erneuert, dass der Aufsichtsrat bei der Entscheidung, Sport-Geschäftsführer Oliver Kreuzer zu entlassen, sein Veto hätte einlegen müssen. Weiterer Vorwurf: Der KSC habe dabei eine Million Euro verbrannt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nunmehr energisch zur Wehr. Auf der vereinseigenen Website beschreibt er die Regelung laut § 10 des Gesellschaftsvertrag zwischen der KSC Management GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der KSC KGaA: "Der Beirat ist allein für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zuständig."

Beirat folgte nicht der Empfehlung des Aufsichtsrats

Im Zuge einer möglichen Vertragsverlängerung von Oliver Kreuzer habe der Aufsichtsrat dem Beirat empfohlen, zum "Wohl der Gesellschaft" damit bis nach den Neuwahlen des Beirats im Oktober 2022 zu warten. Es sei "unüblich, eine Verlängerung so kurz vor Neuwahlen zu beschließen, da der neu gewählte Beirat dann ohne eigenen Einfluss drei Jahre an diese Entscheidung gebunden ist". 

Der damalige Beirat habe sich entgegen dieser Empfehlung für eine Vertragsverlängerung des Ex-Profis entschieden, im September unterschrieb Kreuzer einen neuen Kontrakt, und damit habe der damalige Beirat "zumindest die Höhe einer eventuellen Abfindung an Oliver Kreuzer mitzuverantworten". Im März 2023 entschied der neu gewählte Beirat dann die Entlassung Kreuzers. Der Aufsichtsrat sei erst danach informiert worden, schreibt das Gremium in der am 9. Dezember veröffentlichten Stellungnahme. Den Beschluss hätte man "rechtlich" und auch aufgrund des "nachträglichen Kenntniserhalts nicht blockieren können".

Am 3. April habe der Aufsichtsrat hinsichtlich dieser Entscheidung Stellung genommen und die Zielsetzung des Beirats, durch verstärkte Jugendarbeit am Ende eine bessere Wirtschaftlichkeit zu erzielen, ausdrücklich unterstützt: "Mit welchem Personal der Verein dieses Ziel erreichen will und welche Kosten mit Personalmaßnahmen in Kauf genommen werden, ist eine Entscheidung, die gemäß Satzung dem Beirat obliegt. Der Aufsichtsrat sieht seinerseits aber keine Gründe, an der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der bisher getroffenen Entscheidungen zu zweifeln."

Der Vorwurf des Aufsichtsrats: "Vorsätzliche Irreführung der Öffentlichkeit"

Da Müller die Bestimmungen des § 10 des Gesellschaftsvertrages kenne, seien seine Behauptungen "eine vorsätzliche Irreführung der Öffentlichkeit zum Schaden des KSC". Zudem habe er sich nicht an "gemeinsam getroffenen Vereinbarungen" gehalten, die "zum Wohle des KSC insbesondere die Akzeptanz der Satzungsregeln und die Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen vorsehen".

Der Aufsichtsrat empfahl Müller einstimmig, von seinem Amt als Vizepräsident und somit Mitglied des Beirats zurückzutreten.

jch