Bundesliga

Hummels-Sperre: DFB-Gericht grätscht den VAR ab

Urteil mit verbandsinterner Brisanz

Hummels-Sperre: DFB-Gericht grätscht den VAR ab

Über dieses Foul von Mats Hummels an Lois Openda wird weiter diskutiert.

Über dieses Foul von Mats Hummels an Lois Openda wird weiter diskutiert. IMAGO/Jan Huebner

Die Rote Karte für Mats Hummels in der Partie gegen RB Leipzig (2:3) sorgte schon am vergangenen Wochenende für kontroverse Debatten. Waren der VAR-Eingriff und die Verlegung des Tatortes nach außerhalb des Strafraums gerechtfertigt, nachdem Schiedsrichter Sven Jablonski die Notbremse des Dortmunders an Lois Openda zunächst mit Strafstoß und folgerichtig einer Gelbe Karten geahndet hatte? Jochen Drees, VAR-Projektleiter des DFB, verteidigte den Eingriff von Video-Assistent Pascal Müller energisch gegen die Kritik etlicher Fachleute wie kicker-Kolumnist und Ex-FIFA-Referee Bernd Heynemann sowie auch aktuell aktiver DFB-Schiedsrichter. Doch auch das DFB-Sportgericht fuhr Drees dann 48 Stunden später in die Parade. Denn Hummels wurde nur für ein Bundesliga-Spiel gesperrt.

Der Kontrollausschuss forderte die übliche Sperre von zwei Partien

Üblich ist bei Rot wegen Notbremse eine Zwangspause von zwei Partien, so hatte es bezeichnender Weise der DFB-Kontrollausschuss nach kicker-Informationen auch aktuell im Fall Hummels gefordert. Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Stephan Oberholz kam dennoch zu einem reduzierten Urteil. Was in der Regel bedeutet: Die Rote Karte wird vom Sportgericht als überzogen bewertet. Dies ist bei womöglich zu harten Schiedsrichter-Entscheidungen seit eh und je anerkannte Praxis. Im vorliegenden Fall allerdings birgt das Urteil gehörige verbandsinterne Brisanz. Schließlich ging es, wie auch Drees betonte, allein um die rein faktische Festlegung des Tatorts: Innerhalb des Strafraums oder außerhalb? Hierfür hätten Kameraeinstellungen im Kölner Keller, so Drees, "Evidenz geliefert". Was das Gericht nun aber augenscheinlich anders bewertete.

Der Fall Gjasula war formal identisch - und wurde anders behandelt

Im Raum steht zwar auch: Das Gericht könnte den frühen Zeitpunkt von Hummels Feldverweis bereits in der 15. Minute mit berücksichtigt haben und somit die Tatsache, dass der BVB-Verteidiger dadurch ja bereits fast das gesamte Leipzig-Spiel verpasst hatte. Dagegen spricht indes die Behandlung des nahezu komplett identischen Falls von Darmstadts Klaus Gjasula am 9. Spieltag in München. Auch Gjasulas Notbremse an Konrad Laimer bestrafte Schiri Martin Petersen zunächst mit Gelb und Elfmeter, per Videobeweis wurde in Freistoß und Rot korrigiert.

Wie bei Dortmund-Leipzig stand die Partie zu diesem Zeitpunkt noch 0:0, am Ende verlor Darmstadt (0:8), und Gjasula musste damals gerade mal ganze sechs Minuten später gehen als nun Hummels. Diese Ungleichbehandlung zweier formal gleich gelagerter Fälle lässt nur eine logische Deutung zu: Mit der mildestmöglichen Strafe für Hummels hat das DFB-Gericht seinerseits den VAR und die Argumentation von Drees abgegrätscht.

Thiemo Müller

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