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Gebrauchtes E-Bike: Tipps für den Kauf

Kaufmöglichkeiten, Akku-Check, Probefahrt, Kaufvertrag

Gebrauchtes E-Bike: Tipps für den Kauf

Inspektion: Vor allem mit dem Akku sollte beim gebrauchten E-Bike alles stimmen.

Inspektion: Vor allem mit dem Akku sollte beim gebrauchten E-Bike alles stimmen. flyer bikes/pd-f

Laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gibt es in Deutschland 81 Millionen Fahrräder. Das bedeutet, dass rein statistisch jeder Bundesbürger schon ein Bike besitzt. Doch es besteht der Wunsch nach mehr - vor allem der Pedelec-Boom hält ungebrochen an. Gleichzeitig aber leidet auch der Zweiradhandel unter Chipmangel und gestörten Lieferketten. Für den Kaufwilligen bedeutet das oft: Kommt Zeit, kommt leider kein Rad - das Warten aufs Wunsch-Bike kann sich hinziehen.

Da liegt der Gedanke nahe, sich ein gebrauchtes und somit sofort verfügbares Rad zu besorgen. Ganz nebenbei kommt man dabei auch günstiger weg. Um Alteisen handelt es sich bei vielen Second-Hand-Fahrrädern keineswegs. Gar nicht selten trennen sich die Besitzer von ihnen, weil beispielsweise die Rahmengröße nicht gepasst hat oder das Bike nach der ersten Euphorie nun doch nur ungenutzt im Keller steht. Oder es handelt sich um ein Vorführmodell aus dem Vorjahr.

Im Internet fündig werden

Möglichkeiten, zum Gebraucht-Rad zu kommen, gibt es viele. Mitunter - aber eher selten - wird man im stationären Handel fündig, vor allem aber ist das Internet ein gut bestückter Marktplatz. Portale wie ebay-Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock sind Anlaufstellen, aber auch gewerbliche Plattformen wie rebike, Greenstorm, bikesale oder BikeExchange. Entscheidender Unterschied: Beim Kauf von privat besteht keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Die professionellen Anbieter hingegen geben zumeist bis zu zwei Jahre Garantie auf Motor und Akku, auch ein Widerrufsrecht ist zu erwarten, zudem wird das Fahrrad "refurbished", also durchgecheckt, aufbereitet und gegebenenfalls repariert abgegeben. Rebike etwa bietet auch Ratenzahlung an.

Vorgeschichte klären

Vor allem beim Privatkauf, der kein Sicherheitsnetz in Form einer Garantie oder Gewährleistung spannt, gilt es, das Objekt des Interesses genau zu inspizieren. Sinnvoll ist es, ein ausführliches Gespräch mit dem Vorbesitzer zu führen und die wichtigsten Fragen zu klären: Warum gibt er das Fahrrad ab? Wo und wie hat er es genutzt - ist er vielfach über Trails geräubert oder war er überwiegend auf Asphalt unterwegs? Wie wurde der Akku gelagert (gerade im Winter am besten trocken, bei Zimmertemperatur und bei mindestens 30 Prozent Ladestand) und wie oft ist er geladen worden? Eine handelsüblicher E-Bike-Akku verträgt etwa 500 bis 1000 volle (!) Ladezyklen. Gegebenenfalls kann in Absprache mit dem Verkäufer eine Werkstatt damit beauftragt werden, diese Zyklen auszulesen. Und hat man ein ansonsten topfittes Schnäppchen vor sich, lohnt es sich womöglich, Geld in einen Austausch-Akku zu investieren.

Von Vorteil ist es, wenn der Verkäufer die Originalrechnung vorlegen kann, der sich neben dem ursprünglichen Preis auch - anhand des Kaufdatums - das genaue Alter des E-Bikes entnehmen lässt. Ebenso wichtige Dokumente sind ein vollständig geführtes Serviceheft oder zumindest Werkstattrechnungen, die Wartung, den Wechsel von Verschleißteilen und Reparaturen nachvollziehbar machen.

Zustand überprüfen

Zur Überprüfung des Allgemeinzustands gehört der Blick auf den Rahmen (ist er beschädigt, zeigt er Sturzspuren?), die Bremsen (lassen sie sich gut und leichtgängig bedienen, sind Bremsscheiben, -beläge und -züge intakt?), die Kette (ist sie verschmutzt, verrostet oder hängt sie durch?), die Reifen (weisen sie Risse auf, verlieren sie Luft, haben sie ausreichend Profil?) sowie die Schaltung, hier sollten sich alle Gänge problemlos durchschalten lassen. Beim Akku wiederum ist darauf zu achten, dass die Kontakte sauber und rostfrei sind und das Gehäuse weder Bruchstellen noch Spuren von Manipulationen zeigt. Und natürlich muss das Fahrrad den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen, also unter anderem eine funktionierende Beleuchtungsanlage und Reflektoren besitzen.

Probefahrt absolvieren

Pflichtübung ist schließlich eine mindestens fünfzehnminütige Probefahrt, bei der nicht nur kontrolliert wird, ob sich das Pedelec zuverlässig einschalten lässt, die Leistungsabgabe in allen Antriebsstufen ordentlich sowie gleichmäßig erfolgt und das Display tadellose Anzeige-Arbeit leistet, sondern auch, ob man mit Rahmengröße und Sitzposition zurechtkommt.

Wie beim Gebrauchtwagen sollte auch beim Kauf eines Second-Hand-Bikes ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, der die wichtigsten Daten enthält, beispielsweise den Herstellernamen, die Modellbezeichnung, die Rahmennummer und die Farbe. Ein Musterkaufvertrag lässt sich auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC, www.adfc.de) herunterladen.

ule