Bundesliga

Einschränkungen beim Freiburger Stadion - finale Klärung steht aus

Abendspielverbot in der Bundesliga ohne Bestand?

Einschränkungen beim Freiburger Stadion - finale Klärung steht aus

Das neue Stadion des SC Freiburg.

Das neue Stadion des SC Freiburg. imago images

Keine Bundesliga-Spiele ab 20 Uhr und am Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr: Nach der Klage einiger Anwohner teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag diese Entscheidung in dem monatelangen Streit um die Nutzung des neuen Freiburger Stadions mit - in das der Sport-Club nach jetzigem Planungsstand gerne zur Rückrunde einziehen möchte.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) zeigte sich überrascht darüber, dass der VGH in seinem aktuellen Beschluss weiterhin Nutzungseinschränkungen für die neue SC-Spielstätte vorsieht. "Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass unsere Argumente im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Freiburg überzeugen werden und die Rechtsfrage gegebenenfalls höchstrichterlich zu unseren Gunsten geklärt wird", erklärte das RP. Ähnlich äußerte sich SC-Finanzvorstand Oliver Leki: "Eine unverständliche Entscheidung, die so nicht zu erwarten war. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung sich im weiteren Verfahren bestätigen wird."

Der VGH hat nämlich erneut nur einen Beschluss im Eilverfahren gefasst, das Hauptsacheverfahren steht noch aus, könnte sich jedoch über viele Monate ziehen. Bis dahin gilt zunächst der VGH-Beschluss. Da die ursprünglich von den Klägern angefochtene Baumgenehmigung vom VGH bestätigt wurde, kann das Stadion allerdings ohne Einschränkungen fertig gebaut und vom Beginn der Rückrunde im kommenden Jahr an genutzt werden, betonte das RP Freiburg.

Bundesliga-Spiele seien "wahrscheinlich zu Unrecht als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingestuft worden", hieß es vom VGH, der den Beschluss statutengemäß als unanfechtbar deklarierte. "Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass die Zulässigkeit von 18 seltenen Ereignissen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht auf Bundesligaspiele anwendbar sei. Damit weicht der VGH mit seiner Rechtsauffassung überraschend von oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in anderen Bundesländern ab", erklärte das Freiburger RP und bleibt bei der Auffassung, dass Bundesliga- und Vorbereitungsspiele, die im Wesentlichen in den Ruhezeiten stattfinden oder in die Nachtzeit hineinreichen, als seltene Ereignisse einzustufen seien und damit stattfinden dürfen.

Zulässig sind laut VGH-Beschluss Partien zu den besagten Zeiten lediglich, sofern sie nur "unwesentlich" in die Ruhezeiten hineinreichen. Bundesliga-Spiele am Samstagabend um 18.30 Uhr wären damit gestattet. DFB- und Europapokal-Spiele dürften im neuen Stadion in der Nähe des Flugplatzes dagegen auch in den Abendzeiten stattfinden und gegebenenfalls auch in die Nachtzeit (ab 22 Uhr) hineinreichen.

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der VGH geurteilt, dass die neue Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf. Das Freiburger RP hatte daraufhin erklärt, dass nach Einschätzung der Behörde der Beschluss auf der Berücksichtigung veralteter Lärmschutzwerte beruhe - und eine "Anhörungsrüge" eingereicht. Der VGH musste diesen Fehler einräumen und rollte den Fall neu auf.

Mit Blick auf die finale Klärung ist die Stadt Freiburg, die das Großprojekt zusammen mit dem SC umsetzt, in Person von Rechtsamtsleiter Matthias Müller optimistisch: "Nach einer ersten Durchsicht sind wir sehr zuversichtlich, dass es auch auf Grundlage des teilweise sehr formalistischen Beschlusses des VGH Spielräume zur Klärung geben wird. Zudem gehen wir davon aus, dass der heutige Beschluss im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben wird."

kon/dpa/sid/CSL