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Die Millionenfrage: Wittmann und der DFB streiten vor BGH

Klage gegen neue FIFA-Regeln beim CAS

Die Millionenfrage: Wittmann und der DFB streiten vor dem BGH

Der DFB bekam vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main zuletzt in vielen Punkten recht.

Der DFB bekam vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main zuletzt in vielen Punkten recht. U. Baumgarten via Getty Images

Was dürfen Verbände wie die FIFA oder der DFB Spielervermittlern abverlangen? Und wann dürfen Berater keine Provision kassieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Denn sowohl Klägerin, die Berateragentur Rogon, als auch Beklagte, der DFB, suchen in dem seit 2015 laufenden Verfahren die höchstinstanzliche Entscheidung nach Urteilen des Landgerichts (LG) und des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main.

Konkret geht die Agentur von Roger Wittmann unter anderem vor gegen die verpflichtende Bekanntgabe der Provisionen, die Verbote von Honoraren für die Vermittlung Minderjähriger und bereits bei der Hinvermittlung eines Profis avisierte Beteiligungen des Beraters an der Weitervermittlung sowie die Registrierungspflicht - Agenten müssen beim DFB unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis hinterlegen.

In all diesen Punkten gab das OLG zuletzt dem DFB recht. In Sachen Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit aber siegte Wittmann, der Stars wie Roberto Firmino, Marcel Sabitzer oder Julian Draxler vertritt und wieder einmal ob enger Drähte zum Mäzen der abstiegsbedrohten TSG Hoffenheim, Dietmar Hopp, in der Kritik steht.

UAIFA lobt befürwortet Reglement mit Provisionsobergrenzen

Die Rogon-Klage richtet sich gegen das alte Spielervermittlerreglement. Die FIFA hat längst ein neues auf den Markt gebracht, das in Teilen in Kraft ist, Provisionsobergrenzen vorsieht und daher bei vielen Beratern in der Kritik steht. Allerdings nicht bei allen. So hatte sich beispielsweise jüngst der Verband der Spielerberater Nord- und Südamerikas, die UAIFA, positiv geäußert: "In Anbetracht der in den letzten Jahren zwischen der UAIFA und der FIFA geführten Gespräche sind wir der Meinung, dass der neue Rechtsrahmen für Fußballagenten ein positiver Schritt ist, da er die Interessen der in unserer Region tätigen Agenten schützt und respektiert." Auch die in der AFFAA vereinigten afrikanischen Vermittler lobten die neuen Regeln.

Beide Organisationen sehen allerdings noch Spielraum für Verbesserungen, wie sie es benennen. Speziell bei den Provisionsobergrenzen und bei der Dauer der Repräsentationsverträge. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge. Anno 2022 flossen für internationale Transfers fast 600 Millionen Euro an Vermittler. Die in dieser Statistik nicht erfassten Inlandswechsel dürften noch einmal mindestens die gleiche Summe gebracht haben. Offenbar hat der Weltverband den Diskussionsbedarf erkannt, denn kürzlich richtete er eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zunft aus aller Welt ein, die als ständiges Beratungsgremium in Fragen des Agentenwesens fungieren soll, wie es bei der FIFA heißt. Mit dem Rechtsanwalt Gregor Reiter gehört ihr auch ein Deutscher an.

Nichtsdestotrotz - und wenig überraschend - hat die FIFA nun bereits die erste Klage gegen ihr neues Reglement kassiert. Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte auf Anfrage ein laufendes Verfahren in der Sache. Nach kicker-Informationen handelt es sich bei der Klägerin um die PROFAA, eine global agierende Agentenvereinigung. Kurios: Deren Präsident, der Australier Paddy Dominguez, sitzt in der von der FIFA berufenen Arbeitsgruppe.

Benni Hofmann