2. Bundesliga

Handelfmeter gegen Stuttgart: VAR-Eingriff "nicht angebracht"

DFB bezieht Stellung zur On-Field-Review in Wiesbaden

Handelfmeter gegen Stuttgart: VAR-Eingriff "nicht angebracht"

Diskussionsbedarf: VfB-Trainer Pellegrino Matarazzo (rechts) unterhält sich mit Schiedsrichter Sascha Stegemann.

Diskussionsbedarf: VfB-Trainer Pellegrino Matarazzo (rechts) unterhält sich mit Schiedsrichter Sascha Stegemann. imago images

Der VfB Stuttgart regt sich nach dem missglückten Neustart über die Schiedsrichter auf, Sportdirektor Sven Mislintat wittert gar einen "Skandal" und stellt den Videobeweis grundsätzlich infrage. Außerdem hat Mario Gomez nach dem späten, bitteren 1:2 bei Aufsteiger Wehen Wiesbaden gegenüber "Sky" niedergeschlagen mitgeteilt: Am Ende des Tages stehst du da und schaust blöd.

Doch was passierte eigentlich? Ganz einfach: Obwohl das Spiel in der Nachspielzeit nach einem Eckball weiterlief, wurde das Spiel plötzlich unterbrochen und der Videobeweis bemüht - mit einer anderthalbminütigen Kommunikation rund um Referee Sascha Stegemann.

Ablauf im Rahmen der Regeln

Im Verlaufe des Montags teilte der DFB nun mit, dass die Entscheidung als "regeltechnisch korrekt" eingestuft wurde. Allerdings räumte die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter auch ein, dass es einen Ermessensspielraum für Stegemann gegeben habe. Eindeutig war das Handspiel schließlich nicht zu erkennen gewesen. Kurz zusammengefasst: Die Intervention des VAR war nicht angebracht, der Ablauf im Anschluss verlief dann aber im Rahmen der Regeln.

Die Stellungnahme des DFB im Wortlaut:

"Die Armhaltung des Stuttgarter Abwehrspielers (Stürmer Hamadi Al Ghaddioui; Anm.d.Red.) oberhalb der Schulter - die Hand ist halbhoch nach vorne ausgestreckt und liegt auf dem Arm des Wiesbadener Stürmers auf - ist als unnatürlich einzuordnen und ein Strafstoß ist regeltechnisch in Ordnung, wobei bei Betrachtung des gesamten Bewegungsablaufs der Spieler der Vorgang als nicht ganz klar eingeordnet werden kann. Der Vorgang ist somit eine Szene, die in ihrer Bewertung einen Ermessensbereich für den Schiedsrichter auf dem Platz darstellt."

"Zur Frage der Notwendigkeit einer Intervention durch den Video-Assistenten, erachten wir die getroffene On-Field-Review-Empfehlung des Video-Assistenten, vor dem Hintergrund des Ermessensbereichs und somit einer nicht klaren und offensichtlichen Fehleinschätzung des Schiedsrichters, als nicht angebracht. Dies würde im Übrigen auch gelten, wenn der Schiedsrichter den Vorgang nur eingeschränkt erfasst hätte."

Am Ende bewertete der Schiedsrichter diesen Vorgang in seinem Ermessensbereich als strafbar und entschied regeltechnisch korrekt auf Strafstoß.

Deutscher Fußball-Bund (DFB)

"Da es sich um einen sehr detaillierten Vorgang handelte, war eine genaue Analyse durch den Video-Assistenten erforderlich, um das Handspiel bildlich belegen zu können. Dieser Beweis konnte durch eine hochauflösende Kamera erbracht werden. Beim On-Field-Review war dieses Detail für den Schiedsrichter nur schwer zu erkennen, sodass der Schiedsrichter bezüglich dieses Belegs beim Video-Assistenten mehrmals nachfragte, um hierbei ganz sicher zu sein."

"Nach der Bestätigung durch den Video-Assistenten forderte der Schiedsrichter dann verschiedene Kameraperspektiven an, um nun eine Bewertung hinsichtlich der Fragestellung 'Strafbar oder nicht strafbar?' vornehmen zu können. Diese Bewertung darf, wie im vorliegenden Fall, nur der Schiedsrichter vornehmen. Am Ende bewertete der Schiedsrichter diesen Vorgang in seinem Ermessensbereich als strafbar und entschied regeltechnisch korrekt auf Strafstoß."

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