"Das hat der Spieler nach Rücksprache mit Eintracht Frankfurt entschieden, um die Angelegenheit nunmehr zu einem Ende zu bringen", erklärte die Eintracht am Freitag. "Das Urteil wird damit nach Ablauf der Berufungsfrist am 26. November rechtskräftig sein."
Abraham hatte am 10. November Freiburgs Trainer Christian Streich umgestoßen und war daraufhin für sieben Wochen gesperrt und mit einer Geldstrafe über 25.000 Euro belegt worden.
Die Eintracht hatte gegen das Urteil zunächst Einspruch eingelegt, den das Sportgericht am Dienstag aber zurückwies. "Es ist ein klarer Fall des direkten Vorsatzes", lautete die Begründung des Vorsitzenden Richters Hans E. Lorenz.