Bundesliga

"Das schafft nicht mal Ibisevic": Die Abraham-Verhandlung im Ticker

Beide Sperren bleiben bestehen

"Das schafft nicht mal Ibisevic": Die Abraham-Verhandlung im Ticker

Sah wegen seines Vergehens an Christian Streich die Rote Karte: David Abraham (li.).

Sah wegen seines Vergehens an Christian Streich die Rote Karte: David Abraham (li.). imago images

Um 13.15 Uhr ging es nach einer 25-Minuten-Pause beim Sportgericht in Frankfurt weiter, bis dahin hatten sich die Verantwortlichen um den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz zur Beratung zurückgezogen. Seit 11 Uhr wurde der Einspruch Eintracht Frankfurts gegen die lange Sperre von Innenverteidiger David Abraham verhandelt, der beim Bundesliga-Spiel in Freiburg Christian Streich umgerempelt und die Rote Karte gesehen hatte.

Bei der Verhandlung erklärte Abraham selbst, er habe sich bei der Aktion auf den Ball konzentriert. Die Attacke gegen Sport-Club-Trainer Streich sei folglich keine Absicht gewesen.

Das, "was hier erzählt wird", bezeichnete Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, als "Märchenstunde" und "blanken Unsinn". Er sei bisher zufrieden mit dem Strafmaß, das Abraham bis zum Jahresende aus dem Verkehr zieht. "Wenn es aber durchgestritten werden sollte", warnte der Chefankläger, "werde ich andere Anträge stellen."

Nachreiner stellte ebenfalls die Frage, ob man nicht "grundsätzlich ein anderes Strafmaß und andere Sorgfaltsmaßstäbe" für Aktionen gegen Trainer anwenden sollte.

Während die Spielerseite, sowohl bei Abraham als auch bei Freiburgs Vincenzo Grifo, der für seinen Griff ins Gesicht des Frankfurters für drei Spiele gesperrt worden war, auf Strafmilderungen oder im Fall von Abraham auf eine Bewährungszeit plädierte, ist Nachreiner anderer Ansicht. Die Fronten sind verhärtet.

Bemerkenswert trotzdem: Abraham machte deutlich, dass er von Grifos Angriff gar nichts gespürt habe. Er stellte sich also schützend vor den Freiburger, beide hatten sich bereits unmittelbar nach der Partie am 10. November ausgesprochen. Abraham und Grifo, die beide die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, kennen sich schon aus gemeinsamen Zeiten bei der TSG Hoffenheim.

UPDATE UM 13.20 UHR

Richter Lorenz erklärt sowohl der Frankfurter als auch der Freiburger Seite, dass beide Spieler mit ihren jeweiligen Urteilen "sehr gut bedient" seien und bietet ihnen an, die Einsprüche zurückzuziehen. Daraufhin bittet Eintracht-Anwalt Professor Christoph Schickhardt um Bedenkzeit - um 13.40 Uhr geht es weiter.

UPDATE UM 13.45 UHR

Die Eintracht zieht den Einspruch nicht zurück. Der Freiburger Anwalt Dr. Joachim Rain erklärt: "Wir halten die Würdigung von Grifos Aktion als Tätlichkeit nicht für richtig. Damit auch in Freiburg wieder Ruhe einkehrt, haben wir uns aber entschlossen, entgegen unserer juristischen Einordnung den Einspruch zurückzuziehen." Die Drei-Spiele-Sperre gegen Grifo ist damit rechtskräftig.

UPDATE UM 13.50 UHR

Chefankläger Nachreiner zeigt wenig Verständnis für den Frankfurter Standpunkt - und fordert eine Sperre von acht Pflichtspielen (also zwei mehr als bisher) sowie eine 25.000-Euro-Geldstrafe für Abraham. SGE-Anwalt Schickhardt dazu: "Wir haben gar kein Verständnis, dass durch die Beweisaufnahme eine Erhöhung der Strafe beantragt wird. Es gibt überhaupt keinen Ansatzpunkt, David Abraham Vorsatz zu unterstellen." Schickhardt bezeichnet Nachreiners Antrag als "unsachlich".

UPDATE UM 14.05 UHR

Schickhardt weiter: "Grundsätzlich sollten bei Sperren von sechs oder sieben Spielen immer zwei Spiele zur Bewährung ausgesetzt werden." Der Frankfurter Anwalt, der alle Register zieht, um den Argentinier zu entlasten, bietet an, dass die Mindest-Bewährungszeit von sechs Monaten auf fünf Jahre ausgedehnt werden kann, also vermutlich bis an Abrahams Karriereende. "Abraham hat einen schweren Fehler begangen, steht öffentlich am Pranger und hat noch nie eine Bewährung erhalten. Diese Verfehlung wird Abraham seine ganze Karriere begleiten." Deshalb sei eine Sperre mit Bewährungsanteil ausreichend.

UPDATE UM 15 UHR

Das Urteil: Auch die Strafe von David Abraham bleibt bestehen. Das heißt, dass der Innenverteidiger für sieben Wochen aus dem Verkehr gezogen wird und 25.000 Euro Strafe zahlen muss. Es handele sich laut Richter Hans E. Lorenz nicht um einen Fall von "Fahrlässigkeit" und "Absicht", sehr wohl aber um einen Fall von "direktem Vorsatz". Die sieben Wochen, und eben nicht sieben Spiele (also auch kein Rückrundenspiel), seien ein Entgegenkommen gegenüber Abraham - genauso wie die Tatsache, dass die Strafe nicht auf UEFA-Wettbewerbe ausgeweitet wird. In der Europa League darf Abraham also die abschließenden zwei Gruppenspiele bei Arsenal und gegen Lüttich bestreiten. Ein drittes Entgegengekommen, also eine Bewährung, "wäre nicht zu vertreten".

Für Abraham war es der dritte Platzverweis während seiner Zeit in Deutschland (seit 2013), in diese Phase fiel auch eine Rote Karte in einem Testspiel der Eintracht in den USA gegen Flamengo. Richter Lorenz flachste deshalb zum Abschluss: "Vier Rote Karten in drei Jahren: Das schafft nicht mal unser Freund Ibisevic." Der Herthaner hat in seinen Bundesliga-Jahren übrigens sechs Platzverweise gesammelt (zwischen September 2012 und März 2019, fünfmal Rot, einmal Gelb-Rot). Die letzten vier davon in nicht ganz dreieinhalb Jahren.

Den Frankfurtern bleibt noch die Option, in Berufung zu gehen, dann würde der Fall nochmal ganz neu aufgerollt werden. "Ich persönlich neige dazu", so SGE-Anwalt Schickhardt. Eine Woche hat die Eintracht nun Zeit, die Berufungs-Karte zu ziehen.

Carsten Schröter-Lorenz/Julian Franzke/mkr

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