Bundesliga

SC Freiburg: Peinliche Justizpanne? VGH prüft Beschluss zum Stadion

Sport-Club geht von keinen Einschränkungen aus

Peinliche Justizpanne? VGH prüft Beschluss zum Freiburger Stadion

Neubau: So soll das Freiburger Stadion aussehen.

Neubau: So soll das Freiburger Stadion aussehen. imago images

Einen Tag nach der Bekanntgabe des Beschlusses vom 2. Oktober, dass im neuen Stadion Spiele weder nach 20 Uhr noch am Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr möglich seien, ruderte der VGH zurück. Das Verbot beruhe nach einer Mitteilung von Donnerstag auf veralteten Lärmgrenzwerten.

"Nunmehr hat das Regierungspräsidium Freiburg, das die Baugenehmigung für den Neubau eines Stadions des SC Freiburg erteilt hatte, im Wege der Presseerklärung zu diesem Beschluss mitgeteilt, dass dieser auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruhe. Daher sei beabsichtigt, gegen diesen Beschluss eine Anhörungsrüge beim VGH einzulegen", heißt es auf der Website der Behörde.

Wir begrüßen die heutige Ankündigung des VGH, seinen Beschluss zu prüfen und gehen davon aus, dass es im Ergebnis zu keinen Einschränkungen für den SC Freiburg kommen wird.

SC-Finanzvorstand Oliver Leki

Ein Sprecher der Behörde dazu: "Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat. In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."

"Wir waren sehr überrascht über die Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim", erklärte SC-Finanzvorstand Oliver Leki. "Dem Beschluss liegen offensichtlich veraltete Lärmgrenzwerte zugrunde. Wir begrüßen die heutige Ankündigung des VGH, seinen Beschluss zu prüfen und gehen davon aus, dass es im Ergebnis zu keinen Einschränkungen für den SC Freiburg kommen wird." Nach kicker-Informationen läuft es darauf hinaus, dass der Verwaltungsgerichtshof seinen Fehler bei den Lärmgrenzwerten einräumen wird, wenn es zur Anhörungsrüge kommt, die das Freiburger Regierungspräsidium gegen den VGH erheben wird.

Und so sieht derzeit alles nach einem VGH-Beschluss auf falscher Grundlage aus. Das wäre ein großer Justizirrtum, der viel Lärm um nichts verursacht hat. Zuerst deutete alles auf einen Imageschaden für den Sport-Club und die Stadt hin, den scheint nun das Gericht zu erleiden.

tru/CSL

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