Bundesliga

Lärmschutz: Freiburg darf neues Stadion nach 20 Uhr nicht nutzen

Verein zeigt sich "mehr als überrascht"

Lärmschutz: Freiburg darf neues Stadion nach 20 Uhr nicht nutzen

Hier entsteht das neue Stadion: Freiburg baut sich eine neue Heimstätte.

Hier entsteht das neue Stadion: Freiburg baut sich eine neue Heimstätte. imago images

Der Sport-Club darf in seinem neuen Stadion laut eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus Lärmschutzgründen keine Spiele nach 20 Uhr austragen. Zudem untersagte der VGH die Nutzung der sich derzeit im Bau befindlichen Arena an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr.

"Das im Bau befindliche Stadion des SC Freiburg darf aus Gründen des Lärmschutzes nicht für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr genutzt werden", heißt es auf der Seite des VGH. "Auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung sind damit Spiele werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonntags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. Die Nutzung der Nebenanlagen für den Trainingsbetrieb und des Stadionkomplexes für nicht sportliche Veranstaltungen kann wie vom Regierungspräsidium genehmigt erfolgen."

Betroffen vom Beschluss sind vier der derzeit gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Bundesliga (Freitag, 20.30 Uhr, Samstag, 18.30 Uhr, Sonntag, 13.30 Uhr, Montag, 20.30 Uhr). Die Anstoßzeiten in den internationalen Wettbewerben würden die Freiburger auch vor unlösbare Probleme stellen (18.55 und 21 Uhr). Nicht viel besser wird es in der 2. Bundesliga. Bei den aktuellen Anstoßzeiten könnte der Sport-Club weder Freitag noch am Sonntag oder Montag spielen. Bliebe nur der Samstag. (Das derzeitige Montagspiel der 2. Liga soll ab Sommer 2021 am Samstagabend um 20.15 oder 20.30 Uhr ausgetragen werden - also keine Alternative für den SC.) Der Beschluss des VGH datiert auf den 2. Oktober und wurde am Mittwoch kommuniziert.

Bis Frühjahr muss eine Lösung her

Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, muss Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Klubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereit zu halten - oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.

Mehrere Anwohner des nahegelegenen Stadtteiles Mooswald hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren am Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt. "Der Beschluss vom 2. Oktober 2019 ist unanfechtbar", heißt es auf der Website des Gerichts. Im Hauptsacheverfahren kann das Gericht noch zu einer anderen Einschätzung kommen.

Der SC Freiburg will von der kommenden Saison an im neuen Stadion spielen. Eine Stellungnahme des Vereins gab es erst nach mehreren Stunden am Mittwochabend. In der sehr kurzen Mitteilung heißt es, dass die Entscheidung "nach dem bisherigen Verlauf" für den Sport-Club "mehr als überraschend" gekommen sei. "Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein", so die Freiburger weiter.

tru/sam

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