Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den SVD zu einer Zahlung von 3750 Euro verurteilt. Ausschlaggebend war das Abbrennen von mindestens fünf Rauchtöpfen seitens der Anhänger im Rahmen der Zweitligapartie beim SV Sandhausen (0:1).
Eben jener SV Sandhausen muss auch eine Geldstrafe an den Verband bezahlen, da in der 90. Minute der Partie gegen den VfL Osnabrück (0:1) zwei Becher aus dem SVS-Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen wurden. Der Vorfall kostet die Kurpfälzer 1000 Euro.
Auch Südwest-Regionalligist Ulm wurde mit einer Geldstrafe (2000 Euro) belegt. Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim (0:2) zündeten Ulmer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe und drei Knallkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten.