Bundesliga

Werder-Vorstoß (noch) nicht mehrheitsfähig

DFL: Debatte um Auflagen - Folgen für FCN?

Werder-Vorstoß (noch) nicht mehrheitsfähig

Werder-Geschäftsführer Klaus Filbrys Vorstoß ist zunächst gescheitert.

Werder-Geschäftsführer Klaus Filbrys Vorstoß ist zunächst gescheitert. IMAGO/Eibner

Die Finanzprobleme scheinen manchem Bundesligaklub auch weit über die Geisterspiele hinaus treu zu bleiben. Manchmal liegt das an Misswirtschaft und sportlichem Misserfolg, manchmal aber an bilanziell-statuarischen Schwierigkeiten. Werder Bremen scheint ein Fall, in dem Letztgenanntes zutrifft. Im Sommer 2021 verkauften die Hanseaten Stars für mehr als 30 Millionen Euro, darunter Milot Rashica, Josh Sargent, Maxi Eggestein und Ludwig Augustinsson. Das hatte auch wirtschaftliche Hintergründe, der viermalige deutsche Meister wies zum Stichtag 30. Juni 2021 ein negatives Eigenkapital von 20,3 Millionen Euro aus.

Während der Pandemie waren die Kapitalauflagen ausgesetzt

Das Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball-Liga, das darüber entscheidet, ob ein Klub die nötigen finanziellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für Bundesliga und 2. Liga mitbringt, sieht eigentlich vor, dass ein solches negatives Eigenkapital verbessert werden muss in der Folgesaison. Dafür operiert die Liga mit Auflagen. Wer diese nicht einhält, dem droht eine Geldstrafe und im Wiederholungsfall Punktabzug. Während der Pandemie waren diese Kapitalauflagen ausgesetzt. Für das Lizenzverfahren zur Saison 2022/23 führte die DFL die Kapitalauflagen wieder ein, allerdings nach wie vor abgemildert. Demnach darf sich negatives Eigenkapital "nicht wesentlich verschlechtern", so hieß es im Dezember 2021.

Werder hat zwar seine Finanzsituation durch die Verkäufe im Sommer 2021 verbessert. Allerdings betrachtet das DFL-Verfahren bei Auflagen die Halbjahresbilanzen und sieht, vereinfacht ausgedrückt, vor: Die Eigenkapitalsituation darf sich in beiden Halbjahren nicht verschlechtern. In der Hinrunde schaffte Werder das durch die Transfers, in der Rückrunde jedoch schlugen die Aufstiegsprämien zu Buche. In der Gesamtsicht egal, weil die Hanseaten für 2021/22 ein Plus von rund sechs Millionen Euro erwirtschaftet haben, was speziell auf die Transfereinnahmen der Hinrunde zurückgeht. Die Rückrunde isoliert betrachtet aber weist ein Minus aus. Statutengemäß also verstößt Werder gegen die Kapitalauflage, obwohl man sie mit gesundem Menschenverstand betrachtet einhält.

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Daher hat die SVW-Geschäftsführung um Klaus Filbry einen Antrag für die DFL-Vollversammlung am Donnerstag gestellt auf Aussetzung der Kapitalauflagen. Beim gestrigen Treffen der Klub-Finanzverantwortlichen in Frankfurt/Main aber kam heraus: Zahlreiche Finanzchefs haben die Sorge, dass der Antrag Wettbewerbern, die anders als Werder keinen Gewinn für 2021/22 ausweisen, zupasskäme. In dieser Form scheint der Bremer Vorstoß also nicht mehrheitsfähig zu sein. Allerdings soll nach kicker-Informationen signalisiert worden sein: Überarbeiten die Werder-Verantwortlichen den Antrag - beispielsweise in die Richtung, dass beide Halbjahresbilanzen zusammengenommen ein Plus ergeben müssen - sähe das schon anders aus.

Dem Club droht eine Geldstrafe

Das Scheitern der ursprünglichen Idee könnte allerdings Folgen haben, unter anderem für den 1. FC Nürnberg. Denn Niels Rossow, der Finanzvorstand des Zweitligisten, sagte kürzlich der Bild-Zeitung: "Es ist richtig, dass wir einer DFL-Auflage unterliegen könnten. Aber für die DFL-Mitgliederversammlung am 17. November gibt es einen Antrag, diese Auflage mit Blick auf die Corona-Pandemie noch einmal auszusetzen." Daraus allerdings wird wie beschrieben nichts. Der Club wies zum 30. Juni 2021 ein negatives Eigenkapital von 3,9 Mio. Euro aus, dies soll sich weiter verschlechtert haben. Es droht also eine Geldstrafe. Neben Werder und dem 1. FCN wiesen unter den 36 DFL-Mitgliedern im Sommer 2021 noch der 1. FC Union, der VfL Bochum, der FC Schalke 04, Arminia Bielefeld und Hansa Rostock ein negatives Eigenkapital aus.

Benni Hofmann