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Wer entscheidet über Haalands und Sörloths Quarantäne?

Deutsches versus norwegisches Recht - Leipzig gibt sich ahnungslos

Wer entscheidet über Haalands und Sörloths Quarantäne?

Reise mit Nebenwirkungen: Erling Haaland sitzt in Quarantäne.

Reise mit Nebenwirkungen: Erling Haaland sitzt in Quarantäne. imago images

Am Sonntag kehrte Erling Haaland aus Norwegen zurück nach Dortmund - mit Erlaubnis der norwegischen Behörden. Der zuständige Osloer Amtsarzt Tore W. Steen hatte laut einer SID-Meldung allerdings angeordnet, dass sich der BVB-Stürmer sowie die weiteren betroffenen Spieler anschließend erneut in Quarantäne begeben müssen, nachdem es im norwegischen Team zu einem Corona-Fall gekommen war.

Ein Zuwiderhandeln "würden wir als Bruch der Quarantäne und Verstoß gegen die Voraussetzungen zur Ausreise werten", sagte Steen dem Dagbladet. Entsprechende Informationen seien auch den Klubs übermittelt worden, teilte die norwegische Verbandsdirektorin Lise Klaveness dem Rundfunksender NRK mit. Für Quarantäneverstöße sieht das norwegische Infektionsschutzgesetz Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahre vor.

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In Dortmund dagegen gibt man sich entspannt. Der BVB geht nach kicker-Informationen davon aus, dass Haaland in Deutschland nicht dem norwegischen Recht unterliegt, sondern dem deutschen - und er nach drei negativen Tests in Serie wieder einsatzbereit sei. Zwei Tests hat der 20-Jährige bereits hinter sich gebracht, beide fielen negativ aus. Ob er im Spiel bei Hertha BSC am Samstag eingesetzt werden kann, will der BVB möglichst bald mit den Behörden klären. Ein vorliegendes Schreiben decke die aus Norwegen übermittelten Informationen nicht. Auch mündlich habe es keine entsprechende Quarantäne-Vorgabe gegeben.

Leipzig: Sörloth weiß von keiner Vorgabe

In Leipzig weiß man nichts von einer Quarantäne-Verordnung der norwegischen Behörden für die Auslandsprofis. Der am Sonntag nach Leipzig zurückgekehrte Alexander Sörloth hatte gegenüber der RB-Führung erklärt, er habe vor der Abreise keine entsprechende Vorgabe erhalten, geschweige denn habe er einer solchen als Bedingung für die Ausreise zugestimmt. Auch bei RB Leipzig sei keine Information des norwegischen Verbandes eingegangen. Daher gehe man davon aus, dass nach Sörloths Ankunft in Leipzig für ihn deutsches Recht und die Bestimmungen des sächsischen Gesundheitsamtes gelten. Diese sehen vor, dass Sörloth zunächst zweimal negativ getestet werden muss und dann wieder am Mannschaftstraining teilnehmen darf.

Hertha: Jarstein hat ersten Test schon hinter sich

Auch in Jarsteins Fall geht Hertha BSC davon aus, dass der Spieler deutschem Recht unterliegt und damit konkret der Auflage des in Berlin für den Klub zuständigen Gesundheitsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Bedeutet: Jarstein genügen demnach zwei negative Tests, um ins Hertha-Mannschaftstraining zurückzukehren. Den ersten Test hat der Torhüter am Montagmorgen absolviert, aus Norwegen zurückgekehrt war er bereits am Sonntagnachmittag.

Matthias Dersch/Oliver Hartmann

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