Bundesliga

Auch Augsburg gegen Mainz wird verlegt

Ligaverband gibt Antrag statt

Wegen Corona-Ausbruch: Auch Augsburg gegen Mainz wird verlegt

Auch Trainer Bo Svensson ist betroffen: Das nächste Spiel des FSV Mainz 05 muss verlegt werden. 

Auch Trainer Bo Svensson ist betroffen: Das nächste Spiel des FSV Mainz 05 muss verlegt werden.  IMAGO/Rene Schulz

Der Corona-Ausbruch bei Mainz 05 mit inzwischen insgesamt 20 Fällen hat erneut Auswirkungen auf den Bundesliga-Spielplan. Nach der Verlegung des Heimspiels gegen Dortmund auf den 16. März muss auch das Mainzer Auswärtsspiel beim FC Augsburg verschoben werden. In den vergangenen Tagen hatte es zwischen den betroffenen Vereinen einige Irritationen gegeben, allen voran FCA-Geschäftsführer Stefan Reuter und Mainz-Vorstand Christian Heidel äußerten sich kontrovers.

Nach kicker-Informationen reichten die Rheinhessen an diesem Donnerstag neue Unterlagen, die dem FC Augsburg nicht zugänglich gemacht wurden, bei der DFL ein.  Daraufhin gab der Ligaverband dem entsprechenden Antrag stattgegeben und wird die Partie neu ansetzen wird. Ein Nachholtermin soll laut DFL-Mitteilung "schnellstmöglich bekanntgegeben" werden.

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"Wir hätten uns alle lieber gewünscht, am Samstag Fußball zu spielen" wird Sportvorstand Christian Heidel in der Mainzer Vereinsmitteilung zitiert. "Aber wir sind erleichtert, dass die DFL unserem Antrag gefolgt ist Das ist eine Entscheidung im Sinne des fairen Wettkampfs und der Gesundheit der Spieler."

Entscheidend war der Status der Torhüter

Entscheidend für die DFL-Entscheidung war nach kicker-Informationen, dass die drei infizierten Torhüter Robin Zentner, Lasse Rieß und Finn Dahmen nach wie vor nicht genesen sind. Laut DFL-Spielordnung müssen mindestens 16 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzmannschaft spielberechtigte Amateure/Vertragsspieler zur Verfügung stehen. Zu diesen 16 Akteuren müssen mindestens neun Lizenzspieler, darunter ein Torwart, zählen.

Diskussionen gab es in den vergangenen Tagen um die Einordnung von Dahmens Verletzung - unabhängig von seiner Infektion. Der Frage, ob dessen Syndesmoseriss nicht als "sporttypisch" gewertet wird, ging der Verband aber noch gar nicht nach. Dies hätte im Falle einer rechtzeitigen Genesung entscheidend sein können. Denn in Paragraf 2 der Richtlinien zur DFL-Spielordnung heißt es: "Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sporttypische Sachverhalte (Verletzungen, Sportstrafen usw.) ... nicht zu berücksichtigen."

Moritz Kreilinger

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