Bundesliga

DFB verurteilt Eintracht Frankfurt zu 63.000 Euro

Versuchter Blocksturm und Pyrotechnik gegen Mainz

Vierte Strafe der Saison: DFB verurteilt Eintracht Frankfurt zu 63.000 Euro

Für Vorfälle beim Auswärtsspiel gegen Mainz 05 wird die SGE zur Kasse gebeten.

Für Vorfälle beim Auswärtsspiel gegen Mainz 05 wird die SGE zur Kasse gebeten. IMAGO/Revierfoto

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro verurteilt. Grund dafür sind zwei Fälle von unsportlichem Verhalten der Anhänger beim Bundesliga-Auswärtsspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 am 15. Spieltag der laufenden Saison. Der Verein kann davon 21.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wie der DFB berichtet, hatte es vor der Partie am 13. November 2022 den Versuch einiger Frankfurter Zuschauer gegeben, sich gewaltsam Zutritt zum Gästeblock zu verschaffen. Dabei seien zwei Ordner verletzt worden. Außerdem zählte das Sportgericht im Verlauf der Partie 38 pyrotechnische Gegenstände, die auf Seiten der Frankfurter gezündet wurden.

Insgesamt bereits 366.100 Euro Strafe

Es ist bereits das vierte Urteil des Sportgerichts gegen Eintracht Frankfurt in der laufenden Saison. Bereits beim Eröffnungsspiel gegen den FC Bayern sorgten Pyrotechnik und ein Handgemenge mit Ordnern für eine Strafe in Höhe von 69.600 Euro. Während des Pokalspiels in der 1. Runde beim 1. FC Magdeburg wurde erneut Pyrotechnik gezündet, die auch auf dem Spielfeld und im angrenzenden Magdeburger Zuschauerbereich landete. Der SGE wurden diesmal 87.500 Euro aufgebrummt.

Für vier weitere Fälle von gezündeter Pyrotechnik, einen Feuerzeug-Wurf und zwei Flitzer verurteilte das Gericht die Frankfurter im Januar dann sogar zu 146.000 Euro. Insgesamt wurde die SGE damit schon zu 366.100 Euro verdonnert. Deutschlandweit musste kein Verein mehr Strafe zahlen.

kon

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