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VfB und Porsche: Kartellamt gibt grünes Licht

"Wettbewerblich erheblicher Einfluss" durch 41,5-Millionen-Euro-Deal

VfB und Porsche: Kartellamt gibt grünes Licht

Nächster Schritt auf dem Weg zum Porsche-Deal: VfB-Vorstandsboss Alexander Wehrle.

Nächster Schritt auf dem Weg zum Porsche-Deal: VfB-Vorstandsboss Alexander Wehrle. IMAGO/Sportfoto Rudel

Damit geht der 41,5-Millionen-Euro-Deal den nächsten Schritt. Die Porsche AG will in zwei Tranchen 10,4 Prozent des schwäbischen Bundesligisten übernehmen. Für eben die Summe, die 2017 auch die Daimler AG, heute Mercedes Benz AG, in den Klub gesteckt hat. Mit dem Sportartikler Jako (rund 1,1 Prozent) hat der VfB noch einen weiteren Anteilseigner. Der Vertrag zwischen Porsche und dem VfB wurde kürzlich bereits unterzeichnet. Am Dienstag gab nun das Kartellamt grünes Licht in der Sache mit dem Aktenzeichen B6-68/23, einem "Er­werb wett­be­werb­lich er­heb­li­chen Ein­flus­ses an der VFB Stutt­gart 1893 AG", wie es auf der Webseite der Behörde heißt.

Hintergrund der Prüfung ist genau jener "erhebliche Einfluss". Dieser greife normalerweise erst bei Beteiligungen ab 25 Prozent, erklärt ein Sprecher des Kartellamts auf kicker-Nachfrage. Da der VfB aber der 50+1-Regelung unterliege, sei der Einfluss auch mit der avisierten Höhe der Anteile bereits erheblich. Zumal noch millionenschwere Sponsorendeals an dem Porsche-Einstieg hängen.

Nichts zu tun dagegen hat die Prüfung mit der Tatsache, dass die Porsche AG dem Volkswagen-Konzern zuzurechnen ist, hinter dem wiederum mehrheitlich die Porsche Holding SE steckt, die den Industriellen-Familien Piech und Porsche gehört. Gesamtheitlich betrachtet hält der Konzern auch Anteile an den Liga-Konkurrenten FC Bayern (8,33 Prozent über die Audi AG) und VfL Wolfsburg (100 Prozent über die VW AG) sowie am Drittligisten FC Ingolstadt (19,9 Prozent über die Audi Sport GmbH).

Bislang noch nicht in größerem Maße geäußert in der Sache haben sich die DFL und der DFB. 2015 hatte die DFL-Mitgliederversammlung mit Blick auf das Thema Wettbewerbsintegrität und Mehrfachklub-Eigentümerschaften, die derzeit international wie Pilze aus dem Boden schießen, den § 8.6. in ihrer Satzung verankert, laut dem "niemand unmittelbar oder mittelbar mit Kapital oder Stimmrechten an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen beteiligt sein" darf. Der VfB wäre also der dritte "VW-Klub", die Tür für einen Wiederaufstieg des FCI in die 2. Liga, die wie die Bundesliga zur DFL gehört, streng genommen zu. Zwar enthält die Satzung formal einen Bestandsschutz für Beteiligungen aus der Zeit von vor 2015. Aber: Das DFB-Statut wendet die oben skizzierten Regeln für Mehrfachbeteiligungen auch auf die 3. Liga an, womit formal mit dem Porsche-Einstieg beim VfB ein Verstoß vorläge. Mutmaßlich werden die Beteiligten aber auch in dieser Sache mit dem Bestandsschutz argumentieren.

Benni Hofmann