Wie die Bochumer am Dienstag mitteilten, verurteilte das Sportgericht des DFB den Verein zu einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro, wovon bis zu 15.000 Euro in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden können.
Anhänger des VfL zündeten im Vorfeld der Auswärtspartie bei Borussia Dortmund am 32. Spieltag der abgelaufenen Saison Böller, bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Signalraketen. Letztere landeten auf dem Spielfeld, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt bereits Spieler befanden.
Das Urteil - wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger - ist bereits rechtskräftig. Der VfL hat ihm zugestimmt.