Bundesliga

DFB weist Berufung des 1. FC Köln als unbegründet zurück

FC muss Strafe in Höhe von 36.000 Euro zahlen

"Unbegründet": Kölner Berufung abgeschmettert

Nicht erlaubt: Der Platzsturm der eigenen Fans nach dem Spiel gegen Wolfsburg kommt die Kölner nun teuer zu stehen.

Nicht erlaubt: Der Platzsturm der eigenen Fans nach dem Spiel gegen Wolfsburg kommt die Kölner nun teuer zu stehen. IMAGO/Treese

Worum ging es? Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg (0:1) am 7. Mai hatten Kölner Anhänger laut DFB während des Spiels 21 Pyros gezündet, ehe nach Abpfiff mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen stürmten, nachdem festgestanden hatte, dass sich die Mannschaft für einen internationalen Wettbewerb qualifiziert hatte. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt.

Das DFB-Sportgericht hatte dem FC daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro aufgebrummt, wogegen die Kölner Berufung einlegten. Der ursprüngliche Termin (4. Oktober) wurde später auf den 20. Oktober verlegt, um das Thema mündlich verhandeln zu können, "weil hier das Thema Platzsturm im Fokus steht und das Urteil zum Teil auch grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben könnte", wie Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, begründete.

Bei der Verhandlung wurden die Kölner Einwände gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 14. Juli 2022 als unbegründet zurückgewiesen. Somit ist das Urteil wirksam, sodass die Rheinländer die Strafe von 36.000 Euro bezahlen müssen - ein Drittel der Summe darf der Bundesligist für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Weitere Entscheidungen stehen noch aus

Kölner Berufungen im Hinblick auf weitere Strafen, die aufgrund von Zuschauervorkommnissen gegen den Bundesligisten verhängt worden sind, werden laut Späth zu späteren Zeitpunkten in schriftlichen Verfahren entschieden. Dabei handelt es sich um Geschehnisse während der Partien beim 1. FC Union Berlin (0:1 am 1. April 2022, 60.000 Euro), gegen den FSV Mainz 05 (3:2 am 9. April 2022, 18.000 Euro) und beim VfB Stuttgart (1:2 am 14. Mai 2022, 117.200 Euro).

drm

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