Bundesliga

Stuttgarts Datenaffäre: Juristen fällen ein vernichtendes Urteil

Ist die Ausgliederung anfechtbar?

Stuttgarts Datenaffäre: Juristen fällen ein vernichtendes Urteil

Beim VfB zieht die Datenaffäre weiter Kreise.

Beim VfB zieht die Datenaffäre weiter Kreise. imago images

Seit Monaten belastet die vom kicker aufgedeckte Datenaffäre den VfB Stuttgart. Ans Tageslicht kamen und kommen immer wieder neue vermeintliche Vertuschungsversuche und schmutzige Machtkämpfe in den Führungsgremien. Laut Spiegel kommt eine vom Präsidium des VfB Stuttgart beauftragte Kölner Rechtsanwaltskanzlei, die die Untersuchungsergebnisse der Berliner Firma Esecon juristisch bewertet hat, in einer ersten Stellungnahme zum Ergebnis: VfB-Mitglieder seien arglistig getäuscht worden, was zu rechtlichen Schritten gegen die Verantwortlichen und die Abberufung von Präsidiumsmitgliedern "naheliegend" erscheinen lässt.

Laut dem Esecon-Abschlussbericht stehe fest, dass der Traditionsklub Daten Zehntausender Mitglieder an einen externen Dienstleister weiterleitete, ohne Kenntnis der Betroffenen. Darunter im Vorfeld der umstrittenen Ausgliederung 2017 wohl auch Informationen zu minderjährigen Mitgliedern, die vor der entscheidenden Mitgliederversammlung ihren 18. Geburtstag gefeiert haben und somit bei der Abstimmung stimmberechtigt wurden.

Eine unabhängige Aufarbeitung beim VfB sei "nicht gewährleistet"

Die Ermittler des Berliner Unternehmens beklagen, dass der Vorstand der VfB AG sowie das Vereinspräsidium "nachhaltig" Einfluss auf die Untersuchung genommen hätten, wobei mit Präsidiumsmitglied Rainer Mutschler sowie den Vorständen Jochen Röttgermann (Marketing) und Stefan Heim (Finanzen) mehrere Funktionsträger "direkt mit den zu untersuchenden Vorgängen in Verbindung" stünden. Eine unabhängige Aufarbeitung beim VfB sei "nicht gewährleistet", "Glaubwürdigkeit und Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse" seien eingeschränkt gewesen.

Ein Dokument der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Seitz sorgt laut Spiegel für weiteren Zündstoff. Das mutmaßliche Guerilla-Marketing sei "vereinsrechtlich rechtswidrig" und hatte "die arglistige Täuschung der Mitglieder" zum Ziel. Die schwerwiegende und folgenschwere Quintessenz des Ganzen: Die Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung 2017, bei der die Ausgliederung der Profiabteilung beschlossen wurde, wäre deshalb "anfechtbar", weil die Weitergabe von Mitgliederdaten "datenschutzrechtlich unzulässig".

"Dienst- und vereinsrechtliche Konsequenzen"

Für die verantwortlichen und involvierten Personen im Verein könnten daher "dienst- und vereinsrechtliche Konsequenzen" folgen. Im Fall von Präsidiumsmitglied Rainer Mutschler, der in den letzten Wochen laut Esecon die Aufklärungsarbeit wiederholt verzögert haben soll, sei dies die Abberufung von seinem Posten sowie gegebenenfalls ein Vereinsausschluss. Auch bei den involvierten Vorständen Röttgermann und Heim stünde die Möglichkeit einer Abberufung zur Diskussion.

George Moissidis

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