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So sollen die Bundesliga-Übertragungen gewährleistet werden

Wegen Corona: Neue Regeln für die TV-Produktion

So sollen die Bundesliga-Übertragungen gewährleistet werden

Die Auflagen für Medienschaffende in den Stadien werden aufgrund der Corona-Zahlen neu aufgelegt.

Die Auflagen für Medienschaffende in den Stadien werden aufgrund der Corona-Zahlen neu aufgelegt. imago images

PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests soll es nicht geben, um die Bedingungen des Hygienekonzepts der DFL zu erfüllen. Laut dem Papier von Anfang September sind Arbeitnehmer, die sich in einem in- oder ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, nicht für Arbeitstätigkeiten rund um ein Fußballspiel zugelassen. Mittlerweile überschreiten aber immer mehr Großstädte den Inzidenzwert von 50, darunter auch München und Köln, wo viele Mitarbeiter von "Sky", "Sportschau" oder der DFL-Produktionstochter "Sportcast" wohnen oder arbeiten.

DFL befasst sich wieder intensiv mit Abläufen in den Stadien

"Angesichts der jüngsten pandemischen Entwicklung auch in Deutschland befasst sich die Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb derzeit intensiv mit dem Ablauf bezüglich der Zulassung der im medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzept berücksichtigten Personengruppen zu den Stadien", heißt es in einer DFL-Stellungnahme vom Dienstag.

Ausdehnung der Maskenpflicht im Gespräch

Im Gespräch ist die Maskenpflicht im Stadion auszudehnen, das permanente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben. Gleichzeitig könnte auf einen Passus im Gesundheitsfragebogen verzichtet werden, in dem nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet gefragt wird.

Andererseits sieht bereits das Hygienekonzept vom September eine permanente Maskenpflicht schon für ein Pandemielevel oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für die betroffenen Berufsgruppen mit nur wenigen Ausnahmen vor. Eine davon: "Live-Kommentatoren dürfen während des Spiels ohne Mund-Nasen-Schutz kommentieren, sofern eine Plexiglasbox um den Einzel-Arbeitsplatz eingerichtet ist."

Die bevorstehende Verschärfung könnte auch Auswirkungen auf Ersatzspieler, den Staff und andere Vereinsangestellte haben. Bisher sind "alle im Monitoring (PCR-Tests) befindlichen Personen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutz befreit, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird." Ob diese Passage gestrichen wird, ist noch nicht bekannt.

Michael Ebert

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