Bundesliga

RB Leipzig legt Einspruch gegen Pyro-Urteil des Sportgerichts ein

Pokalsieger erhebt Vorwürfe gegen DFB und Polizei

RB Leipzig legt Einspruch gegen Pyro-Urteil des Sportgerichts ein

Fans von RB Leipzig sorgten für ein Nachspiel des Pokalfinales vor dem DFB-Sportgericht.

Fans von RB Leipzig sorgten für ein Nachspiel des Pokalfinales vor dem DFB-Sportgericht. IMAGO/motivio

Das DFB-Sportgericht hatte mit dem am Montag veröffentlichten Urteil das Verhalten der Leipziger Fans beim Pokalfinale am 3. Juni gegen Eintracht Frankfurt sanktioniert.  Zu Beginn der zweiten Hälfte hatten Zuschauer im RB-Block nach DFB-Angaben insgesamt acht Rauchtöpfe und fünf Blinker gezündet sowie eine Rakete in Richtung Spielfeld geschossen. Aufgrund der Rauchentwicklung auf dem Feld verzögerte sich der Anpfiff des zweiten Durchgangs daraufhin um rund drei Minuten.

RB Leipzig machte nun vor allem den DFB für die Entgleisungen auf den Rängen verantwortlich. Konkret bemängelt der Klub mangelhafte Einlasskontrollen durch den vom Verband als Ausrichter beauftragten Ordnungsdienst. "RB Leipzig verurteilt konsequent jeden Einsatz von Pyrotechnik. Allerdings ist es nicht im Interesse der Fans, wenn der DFB einerseits die von uns angebotene Unterstützung bei der Einlasskontrolle rund um das DFB-Pokalfinale ablehnt und uns anderseits für die offensichtlich unzureichenden Kontrollen verantwortlich macht", heißt es in der Stellungnahme.

Keine Einsicht ins Videomaterial

Außerdem beklagte der Verein, dass Polizei und DFB die Bemühungen des Klubs zur Feststellung der Identitäten der Täter blockieren würden. „Wir können es nicht akzeptieren, dass uns die Einsicht in aufgezeichnetes Videomaterial verwehrt wird, um bei den Ermittlungen mitzuwirken, die Täter zu identifizieren und die Strafe zu reduzieren beziehungsweise entsprechend auf die Täter umzulegen", so die offizielle Version.

Das DFB-Sportgericht hatte in seinem Urteil verankert, dass von den 36.900 Euro Strafe bis zu 12.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufgewendet werden können. Den Nachweis hat der Verein bis Jahresende zu erbringen.

Oliver Hartmann

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