Bundesliga

Polizeikontrollen bei Bremer Fans teilweise rechtswidrig

Niedersächsische Behörden räumen Fehler ein

Polizeikontrollen bei Bremer Fans teilweise rechtswidrig

Die Polizeikontrollen von Werder-Fans im August 2022 waren teilweise rechtswidrig.

Die Polizeikontrollen von Werder-Fans im August 2022 waren teilweise rechtswidrig. IMAGO/Nordphoto

Dies räumte die niedersächsische Polizei eineinhalb Jahre nach den Vorfällen am Wolfsburger Hauptbahnhof ein, mitgeteilt wurde das Eingeständnis vom Verwaltungsgericht Braunschweig am Donnerstag.

In der VW-Stadt wollten die Anhänger von Werder Bremen ihren Klub beim ersten Auswärtsspiel nach der geglückten Rückkehr in die Bundesliga tatkräftig unterstützen. Doch Werders Ultragruppierungen traten aus Protest gegen die Polizeikontrollen kurz nach ihrer Ankunft wieder den Rückweg an und zogen erst gar nicht weiter ins Wolfsburger Stadion.

Feststellung der Identität und Aufenthaltsverbot rechtswidrig

Damals kündigte der von der Fanszene ins Leben gerufene Verein Grün-Weiße Hilfe e.V. an, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen "genaustens" zu prüfen. Konkret geklagt hatte eine Werder-Anhängerin, so dass das Verwaltungsgericht Braunschweig tätig wurde und letztlich ein Urteil über die teilweise Unrechtmäßigkeit der Polizeikontrollen fällte. Dieses wurde bereits am 31. Januar getroffen und den beteiligten Parteien danach zugestellt hatte.

Bundesliga, 1. Spieltag 2022/23

In dem Urteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Feststellung der Identität der Klägerin, deren Durchsuchung, das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet sowie die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Nach Angaben des Gerichts hatte die Polizei selbst ein solches Teil-Anerkenntnis bereits im August 2023 bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin abgegeben.

Pistorius forderte damals offenen Umgang mit Fehlern ein

Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte schon direkt nach den Vorfällen Versäumnisse der Polizei eingeräumt: "Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden", sagte der SPD-Politiker damals.

Ursprünglich richtete sich die Klage der Werder-Anhängerin auch gegen den Einsatz einer Polizei-Drohne. Nachdem der Einsatzführer aber dargelegt hatte, dass die Klägerin auf dem Bahnhofsvorplatz mit der Drohne gar nicht beobachtet werden konnte, stellte das Gericht das Verfahren in diesem Punkt ein.

bst