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Nach EuGH-Spruch zu Super League: Wackelt nun 50+1?

Kartellamt wollte Super-League-Urteil abwarten

Nach EuGH-Spruch: Wackelt nun 50+1?

Spruchband beim Duell zwischen dem 1: FC Köln und Bayer Leverkusen: "50+1 durchsetzen, Ausnahmen abschaffen".

Spruchband beim Duell zwischen dem 1: FC Köln und Bayer Leverkusen: "50+1 durchsetzen, Ausnahmen abschaffen". IMAGO/Sven Simon

Jahrelang haben Bundeskartellamt und die Deutsche Fußball-Liga DFL zuletzt daran herumgetüftelt, 50+1 und insbesondere die Förderausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg - bei der TSG Hoffenheim hat Dietmar Hopp seine Stimmenmehrheit bekanntlich zurückgegeben - möglichst rechtssicher zu machen. Am 11. Dezember hätten die Klubs der Bundesliga und 2. Liga über Verpflichtungszusagen gegenüber der Bonner Behörde abstimmen sollen, um den Kompromiss zu finalisieren. Doch die Abstimmung wurde verschoben, weil ein Befangenheitsantrag beim Kartellamt noch nicht geklärt wurde. Dies war bislang bekannt.

Chefjustiziar Paepke beruhigt - zu Recht?

Neu ist: Das Kartellamt wollte offenbar den EuGH-Spruch abwarten. Dies geht aus dem Schreiben hervor, mit dem die Liga die Klubs über die Vertagung informierte. "Da zudem am 21. Dezember 2023 die Verkündung einiger sportbezogener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ansteht (u. a. Rechtssache C-333/21 "European Superleague Company") hält es die Beschlussabteilung für geboten, diese Entscheidungen, nach Bekanntwerden der Verkündungstermine, jetzt auch noch formal abzuwarten", schrieb Liga-Chefjustiziar Jürgen Paepke Ende November an die 36 Klubs aus Bundesliga und 2. Liga und beruhigte sogleich: "Wir erwarten aus diesen Entscheidungen keine inhaltlich nachteiligen Auswirkungen auf das 50+1-Verfahren."

Ob dieser Satz nach den Ausführungen des EuGH so noch haltbar ist? Denn im Endeffekt setzt er Sportverbände - so sie denn wirtschaftlich handeln und das trifft auf UEFA wie auf DFL und den Geschäftsbetrieb des DFB gleichermaßen zu - gleich mit Wirtschaftsunternehmen. Die EU hält also gerade nicht mehr die schützende Hand über (wirtschaftlich agierende) Verbände, lediglich Amateure dürfen noch von den sogenannten Besonderheiten des Sports profitieren.

Da es sich bei der 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren zugunsten der eingetragenen Vereine begrenzt, um eine Wettbewerbsbeschränkung handelt, wird sich das Kartellamt das EuGH-Urteil sicherlich sehr genau ansehen. Womöglich wackelt 50+1 gerade mehr denn je …

Benni Hofmann

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