Bundesliga

Mindestlohn unterschritten: FC Bayern zahlt hohe Summe nach

Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen

Mindestlohn unterschritten: FC Bayern muss hohe Summe nachzahlen

Der FC Bayern soll Mitarbeiter des "FC Bayern Campus" nicht vertragsgerecht entlohnt haben.

Der FC Bayern soll Mitarbeiter des "FC Bayern Campus" nicht vertragsgerecht entlohnt haben. picture alliance / Matthias Balk/dpa

Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht entrichteter Sozialleistungen eine Nachzahlung in sechsstelliger Höhe leisten. Das Hauptzollamt München habe gegen den deutschen Rekordmeister "einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen", teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Hinzu kämen rund 45.500 Euro, die wegen hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge und als Säumniszuschläge nachgefordert würden.

Nach Angaben des Zolls soll der FC Bayern zwischen 2016 und 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt haben, obwohl deren Tätigkeit deutlich umfangreicher gewesen sein soll. Insbesondere im Nachwuchsleistungszentrum, dem "FC Bayern Campus", sei es zu Verstößen gekommen: So habe der Verein dort die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden nicht richtig oder vollständig aufgezeichnet, sodass Beschäftigte deutlich mehr Stunden geleistet hätten als vertraglich vereinbart. In der Folge seien die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und somit auch sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet worden, so das Hauptzollamt.

Strukturelle Vorkehrungen getroffen

Der FC Bayern teilte am Donnerstag mit, man habe von Beginn an vollumfänglich mit den Behörden kooperiert, um den Fall aufzuarbeiten. Bereits im Herbst 2020 habe man am Campus außerdem "strukturelle Vorkehrungen" getroffen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. So seien Stundenlöhne angepasst und es sei ein "engmaschiges Monitoring zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen" eingeführt worden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams zudem keine geringfügigen Beschäftigten mehr.

In seiner Pressemitteilung entschuldigte sich der Verein für die Vorfälle: "Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten." Eine unabhängige Kanzlei habe im Mai vergangenen Jahres sämtliche Arbeitsverhältnisse der FC Bayern München AG einer arbeitsrechtlichen Compliance-Prüfung unterzogen.

Der Klub wird die geforderten Beträge an die Bundeskasse nachzahlen, es handelt sich dabei nicht um eine Strafzahlung. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

dpa, kon

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