Bundesliga

Lizenzierungsverfahren: Kapitalauflagen wieder möglich

DFL-Mitglieder verabschieden Details

Lizenzierungsverfahren: Kapitalauflagen wieder möglich

Die DFL-Mitgliederversammlung hat Details zum Lizenzierungsverfahren verabschiedet.

Die DFL-Mitgliederversammlung hat Details zum Lizenzierungsverfahren verabschiedet. picture alliance / Sportfoto Zink / Melanie Zink

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen waren die Lizenzierungsbestimmungen zur vergangenen Spielzeit 2020/21 aufgeweicht worden. Für die laufende Saison fand dann wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit statt - nun sollen die Kriterien für die Spielzeit 2022/23 weiter verschärft werden. Wie in diesem Jahr wird es unter anderem Sanktionen bei Fehlverhalten geben, außerdem kann es im Vergleich zum Vorjahr wieder Kapitalauflagen geben. Das beschlossen die Klubs der 1. und 2. Bundesliga im Rahmen der Mitgliederversammlung der DFL am Dienstag.

Sechs-Punkte-Abzug bei Nicht-Erfüllung

Zugleich soll aber auf mögliche wirtschaftliche Folgen der Pandemie Rücksicht genommen werden. So soll die DFL im Falle einer festgestellten Liquiditätsunterdeckung bei einem der Bewerber Auflagen stellen können, die dann bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Eigentlich werden in diesem Fall Bedingungen auferlegt, die vor Saisonbeginn abgearbeitet werden müssen. Damit soll insbesondere möglichen Einnahme-Ausfällen durch den erneuten (Teil-)Ausschluss von Zuschauern im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Rechnung getragen werden. "Sollte es einem Klub nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2022/23. Ein Klub bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen", heißt dazu in der DFL-Mitteilung.

Darüber hinaus können im Unterschied zur vergangenen Saison betroffenen Klubs im Lizenzierungsverfahren zur Spielzeit 2022/23 wieder "Kapital- und/oder Planqualitätsauflagen auferlegt werden, die Kapitalauflage allerdings aufgrund der in der Pandemie ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Zwänge in modifizierter Form: Negatives Eigenkapital muss demzufolge nicht zwingend verbessert werden, es darf aber jedenfalls nicht wesentlich verschlechtert werden", so die DFL weiter. "Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit wird ab Ende Oktober 2022 wie üblich durchgeführt, einschließlich der möglichen Erteilung von Auflagen zur Schließung einer etwaigen Liquiditätslücke und der sogenannten "Transferauflage", die einen Klub zum Nachweis der Erfüllbarkeit aller bis zum 30. Juni fälligen Verbindlichkeiten aus einem Transfer verpflichtet, bevor dieser getätigt wird."

Lizenzierungsverfahren startet ab dem 15. März

Das Lizenzierungsverfahren wird wie üblich am 15. März beginnen, bis dahin müssen Bewerber die notwendigen Unterlagen für die Lizenz eingereicht haben. Der DFL kann dann Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. "Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit - vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien - eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen", erläutert die DFL in einer Mitteilung.

pau