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Fürths Sieb siegt gegen Rogon vor Gericht

Wittmann-Firma verklagte Ex-Klienten

Fürths Sieb siegt gegen Rogon vor Gericht

Ihm gelang ein Sieg vor Gericht: Fürths Youngster Armindo Sieb.

Ihm gelang ein Sieg vor Gericht: Fürths Youngster Armindo Sieb. IMAGO/Zink

Der Empfang war herzlich. "We are happy to work with you, Armindo", verkündete die Spielerberatungsagentur Rogon stolz am 25. März 2021 in dem sozialen Netzwerk Instagram die künftige Zusammenarbeit mit dem gerade 18 Jahre alt gewordenen Talent Armindo Sieb. Die Trennung war dann eher hässlich, verklagte Rogon den Fußballer doch zwei Jahre später.

In den Niederlanden, wohlgemerkt. Eine deutsche Spielerberatungsagentur geht juristisch gegen einen deutschen Profi vor, der damals (FC Bayern II) wie heute (SpVgg Greuther Fürth) in Deutschland unter Vertrag steht - warum nicht hierzulande? Nun, das liegt daran, dass Sieb seinen Vertrag mit der Agentur des einflussreichen Beraters Roger Wittmann im Frühjahr 2021 nicht mit der Rogon GmbH & Co. KG in Frankenthal, Rheinland-Pfalz, unterzeichnet hat, sondern mit der niederländischen Tochter: Rogon Europe BV in Maastricht.

Exklusivitätsvereinbarung nur wirksam in den Niederlanden

Als Sieb dann am 30. April 2022 per Whats-App-Nachricht die Zusammenarbeit aufkündigte, zur Agentur ICM Stellar wechselte (heute: CAA Stellar) und kurz danach in Fürth unterschrieb, war man in Frankenthal respektive Maastricht offenbar gar nicht mehr so "happy". Denn Rogon, konkret die Europe BV, verklagte den Nachwuchsnationalspieler basierend auf dem Vertrag aus 2021. Zentrum der Klage war eine sogenannte Exklusivitätsvereinbarung. Heißt: Sieb sollte sich zur Beratung und Arbeitsvermittlung ausschließlich der Dienste der Rogon Europe BV bedienen. In den Niederlanden sind solche Vereinbarungen erlaubt, in Deutschland sind sie unwirksam, hier gilt stets die freie Wahl der Vermittlung.

Bei Exklusivitätsverstößen gegen die Managementleistung sah der zwischen Rogon und Sieb geschlossene Kontrakt eine Vertragsstrafe von 20 Prozent der Einnahmen des Spielers aus dem durch den Verstoß zustande gekommenen Vertrag vor. Bei Verletzung der Vermittlungsexklusivität 10 Prozent "des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts einschließlich Bonus- und Sonderzahlungen (…), das der Spieler aus dem unter Verstoß gegen die Exklusivität gemäß § 2.1 Abs. 2 geschlossenen Vertrag erhält", so heißt es in dem Urteil aus Limburg. Daneben forderte die Agentur Rechtskosten in Höhe von 3920,91 Euro sowie weitere Verfahrenskosten.

Auch Maier musste vor Gericht

Nicht das erste Mal, dass Rogon Ex-Klienten vor Gericht zerrt. Als sich der heutige Augsburger Profi Arne Maier von der Agentur trennte, forderte diese Ausgaben zurück. Im entsprechenden Urteil des Landgerichts (LG) Berlin sind diese detailliert gelistet: 98,01 Euro für Luftballons, 342,34 Euro für eine Spritztour in einer schicken Limousine, 1319 Euro für ein Smartphone, 2299 Euro für einen Besuch im noblen China Club in Berlin. Die Agentur hatte Maier als Nachwuchskraft laut LG über einen Unterstützungsvertrag knapp 50.000 Euro zukommen lassen in den Jahren der Zusammenarbeit. Ob derartige Zahlungen im Junioren-Alter immer so gedeihlich sind für eine Karriere, sei dahingestellt. Die Berliner Zivilkammer jedenfalls widersprach der Rückerstattungsforderung.

Und auch beim "Limburg District Court" scheiterte Wittmanns Firma in der Sache Sieb. Das hat mit dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) zu tun, das nämlich in SGB III §297.4. die Exklusivitätsklausel untersagt: "Unwirksam sind Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient." In den Niederlanden sind solche Klauseln zwar erlaubt und grundsätzlich sah das Limburger Gericht auch niederländisches Recht anwendbar.

Auf die Füße fiel der Agentur Rogon allerdings eine Feststellung des Gerichts: "In der mündlichen Verhandlung hat sich herausgestellt, dass Rogon keine Angestellten hat und dass ihr Direktor, Herr (im Urteil anonymisiert, d. Red.), nur vorübergehend für Rogon tätig ist. Außerdem hat sich herausgestellt, dass Rogon von den Niederlanden aus (möglicherweise) nur den Entwurf und die Übermittlung der Vereinbarung an (im Urteil anonymisiert, d. Red.) erledigt hat. Alle anderen Arbeiten wurden von der ROGON GmbH & Co. KG, der alleinigen Gesellschafterin von Rogon, in Deutschland durchgeführt. Außerdem gab es, wie die Beklagte zu Recht geltend gemacht hat, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine weiteren Hinweise auf die Niederlande. Schließlich handelte es sich um einen Vertrag mit einem deutschen Fußballspieler, der in Deutschland bei deutschen Vereinen Fußball spielte und der nur mit Mitarbeitern der ROGON GmbH & Co. KG Kontakt hatte."

Zwei weitere Profis blieben von einer Klage verschont

Diese Praxis erweckt den Eindruck, dass die Maastrichter Rogon-Tochter lediglich eine Scheinfirma sein könnte, um das deutsche Exklusivitätsverbot zu umgehen und Profis so fix an sich zu binden. Bereits Ende 2022 hatte ein Film der Satire-Sendung "ZDF Magazine Royale" diese Praxis insinuiert. Konkrete Nachfragen des kicker zu der Zahl der in Vollzeit Beschäftigten bei der Rogon Europe BV beantwortete die Muttergesellschaft in Deutschland nicht. Der kicker erfuhr von mindestens zwei weiteren Profis, die einen Vertrag mit der Maastrichter Firma hatten und diesen aufkündigten. Auf eine Klage verzichtete Wittmanns Agentur in diesen Fällen. Womöglich in dem Wissen, dass man scheitern würde wie im Fall Sieb.

Benni Hofmann

Derby-Spezialisten, Rekordspieler und die Nummer 1 in Franken