Bundesliga

Hübner im Union-Kader für Leipzig und Augsburg - DFB-Urteil steht aus

Abwehrmann erlitt "nur" starke Prellung - Sperre noch möglich

Hübner im Kader für Leipzig und Augsburg - DFB-Urteil steht weiterhin aus

Trat die Reise nach Leipzig doch an: Unions Florian Hübner.

Trat die Reise nach Leipzig doch an: Unions Florian Hübner. imago images

Die im Training erlittene Verletzung des 29-Jährigen, der sich einem Rassismus-Vorwurf ausgesetzt sieht, hat sich nach kicker-Informationen "nur" als starke Prellung erwiesen.

Hübner, gegen den der DFB-Kontrollausschuss ermittelt, hatte sich am Montag im Training verletzt und war umgehend zu Untersuchungen in die Berliner Charité gebracht worden. Dort stellte sich die Blessur nicht als die befürchtete Fuß-Fraktur heraus, sondern als starke Prellung. Möglicherweise ist Hübner daher sogar schon am Mittwochabend (20.30 Uhr, LIVE! bei kicker) eine Option für den Spieltagskader für das Duell mit Leipzig.

Union kehrt nach der Partie beim Tabellendritten vorerst nicht nach Berlin zurück, sondern reist weiter nach Bayern, da die "Eisernen" am Samstag (15.30 Uhr, LIVE! bei kicker) beim FC Augsburg gastieren. Deshalb hat Trainer Urs Fischer 22 Spieler in den Kader für beide Spiele nominiert. 20 Profis dürfen jeweils für den Spieltag nominiert werden.

Urteil im "Fall Hübner" steht noch aus - Sperre möglich

Gegen Hübner ermittelt der DFB-Kontrollausschuss, weil der Defensivspezialist am Freitag im Spiel gegen Bayer Leverkusen (1:0) Nadiem Amiri rassistisch beleidigt haben soll. Laut Union-Manager Oliver Ruhnert bestreitet Hübner, die im Raum stehende Äußerung ("scheiß Afghane") getätigt zu haben. Die Beteiligten sind vom DFB zu Stellungnahmen aufgefordert worden. Der Kontrollausschuss könnte unter anderem eine vorläufige Sperre gegen Hübner oder ein Einzelrichterurteil beantragen. Dann wäre der Union-Profi möglicherweise sofort gesperrt.

Neben Hübner muss sich auch Teamkollege Cedric Teuchert erklären. Es bestehe der Verdacht, dass der Siegtorschütze gegen Leverkusen während der Partie gegen die Werkself "mit zwei geäußerten Sprüchen gegen die Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen haben könnte", hatte der Kontrollausschuss am Montagabend mitgeteilt.

Am Mittwochabend teilte der DFB mit, dass mit einem Urteil nicht mehr zu rechnen sei. "Die Ermittlungen sind komplex und dauern noch an, zumal es teils unterschiedliche Sachverhalts-Darstellungen gibt", ließ der Verband wissen.

Jan Reinold

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