Beim Verkündungstermin im Saal 161 entschied der Vorsitzende Richter Wilhelm Wolf, dass der DFB an Manuel Gräfe 48.500 Euro Schmerzensgeld wegen Altersdiskriminierung zu zahlen habe. Die Forderung Gräfes nach Verdienstausfall wurde abgewiesen. "Das Alter war mitursächlich", führte Wolf aus. Gräfe selbst war zu der Urteilverkündung persönlich nicht erschienen - auch der DFB war nicht vor Ort. Binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils können beide Parteien eine Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) beantragen.
Es sei nicht ersichtlich, warum sich der DFB nicht an den Leistungen orientiere, monierte das Gericht. Das Urteil gilt zwar nur für den Fall Gräfes, doch der DFB muss nun überlegen, wie er seine Regularien für die Aufnahme auf die Schiedsrichter-Liste reformiert.
Über die Klage wurde im schriftlichen Verfahren entschieden, nachdem der Gütetermin Mitte November keine Einigung ergeben hatte. Gräfe und sein Anwalt Olaf Methner argumentierten seinerzeit, dass Gräfe wegen einer Altersgrenze von 47 Jahren von der Liste der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden sei. Statuarisch war allerdings keine Altersgrenze, der Verband handelte aber stets danach. Was DFB-Anwalt Johan-Michel Menke und DFB-Direktor Recht Jörg Englisch allerdings in Abrede stellten.
Für den kommenden Sommer steht zur Debatte, dass Felix Brych, der im August 48 Jahre alt wird, seine Karriere fortsetzt. Der bei Spielern beliebte, aber beim Verband als unbequem eingestufte Gräfe hatte seine Tätigkeit am Ende der Saison 2020/21 nach 289 Einsätzen im Oberhaus beenden müssen.
In seiner letzten Saison nahm der Berliner durch die Schiedsrichtertätigkeit beim DFB rund 260.000 Euro ein. Während des Verfahrens forderte er Schadensersatz in Höhe von 194.905 Euro. 70.000 Euro hatte er zuvor von Verbandsseite bereits für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten. Diese Zahlung gewährte der DFB damals den Elite-Schiedsrichter nach der Streichung für ein Jahr, mittlerweile sind es sogar 24 Monate.
"Man hat mir den Spaß, die Freude und die Aufgabe genommen, das hat finanzielle Nachteile mit sich gebracht. Gäbe es diese Altersbeschränkung nicht, würde ich noch auf dem Platz stehen“, betonte Gräfe seinerzeit am Rande des Gütetermins. Er wollte Zeugen aufbieten, dass das Wort Altersgrenze in Gesprächen als Begründung gefallen sei. Menke wiederum warf Gräfe vor, "mehrfach die Unwahrheit" gesagt zu haben und drohte damit Fakten in aller Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen.
Richter Wolf kritisiert Intransparenz des gesamten Auswahlverfahrens
Während des Prozesses kritisierte Richter Wolf die Intransparenz des gesamten Auswahlverfahrens: "Wenn so erkleckliche Aufträge vergeben werden, kann man eigentlich erwarten, dass minutiös festgelegt ist, wie es passiert. Derzeit ist es vollkommen intransparent." Für die Tätigkeit als Schiedsrichter in den Profiligen gebe es weder ein Bewerbungsverfahren noch eine Anmeldemöglichkeit für die erforderlichen Leistungstests. Wer zugelassen wird, entscheidet allein der DFB.