Bundesliga

Bonucci verklagt Juventus Turin

Union-Neuzugang will offenbar Grundsatzentscheidung

Bonucci verklagt Juventus

Steht vor seinem 85. Champions-League-Einsatz - dem ersten für Union: Leonardo Bonucci.

Steht vor seinem 85. Champions-League-Einsatz - dem ersten für Union: Leonardo Bonucci. IMAGO/Beautiful Sports

Wahrlich nicht im Wohlwollen haben sich Leonardo Bonucci und Juventus Turin im Sommer getrennt, und ganz offensichtlich gibt es ein Nachspiel. Wie zahlreiche italienische Medien am Dienstag berichten, wird der Neuzugang des 1. FC Union Berlin seinen Ex-Klub verklagen. Der Vorwurf: unzureichende Trainingsbedingungen und ein daraus resultierender Imageschaden.

Im Sommerurlaub hatte Bonucci erfahren, dass er fortan nicht mehr mit der ersten Turiner Mannschaft trainieren darf. Stattdessen musste er mit anderen überschüssigen Profis gesonderte Einheiten absolvieren - und das auch noch, so heißt es, in der Regel abends und ohne jeglichen Kontakt zu Mitgliedern des Trainerteams. Außerdem sei ihm der Zugang zu Teilen des Klubgeländes verwehrt worden, etwa zum Fitnessraum.

Die harte Linie der Klubbosse gegen ihren langjährigen Abwehrchef gipfelte sogar darin, dass dieser beim traditionellen Familienkick in der Vorbereitung gegen die hauseigene U 23 seinen Eintritt selbst bezahlen musste. Offenbar wollte Juve um Trainer Massimiliano Allegri den Gutverdiener, der erst 2022 seinen Vertrag bis 2024 verlängert hatte, mit aller Macht loswerden.

Bonucci will finanziell nicht profitieren

Am letzten Tag der Sommer-Transferphase verabschiedete sich Bonucci schließlich: Union verpflichtete den 36 Jahre alten Innenverteidiger ablösefrei und darf sich so vor der ersten Champions-League-Saison der Klubgeschichte auf geballte Erfahrung freuen - unter anderem 84 Einsätze in der Königsklasse.

Bei der Klage geht es Bonucci den Medienberichten zufolge um eine Grundsatzentscheidung, damit Serie-A-Kollegen in der Zukunft nicht ähnliche Bedingungen erleben müssen. Auch finanziell will der Europameister von 2021 vom anstehenden Prozess demnach nicht profitieren. Für den Fall, dass ihm Schadensersatz zugesprochen wird, soll das Geld an zwei wohltätige Organisation in Italien gehen.

jpe