Bundesliga

Böllerwerfer vom Rheinderby muss drei Jahre in Haft

Urteil des Kölner Landgerichts

Böllerwerfer vom Rheinderby muss drei Jahre in Haft

Beim Derby zwischen Köln und Gladbach explodierte ein Knallkörper - einige glaubten an einen Terroranschlag.

Beim Derby zwischen Köln und Gladbach explodierte ein Knallkörper - einige glaubten an einen Terroranschlag. imago images

Drei Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil des Kölner Landgerichts. Der Verurteilte habe den in Deutschland verbotenen Böller geplant, im Wissen um die heftige und ohrenbetäubende Detonation gezündet und durch ein Absperrgitter vor der Südtribüne in den Stadioninnenraum geworfen.

Laut Urteil wurden bei dem Vorfall in der 83. Spielminute 21 Menschen verletzt, darunter zahlreiche Fotografen und Ordner. Einige der Geschädigten hatten ausgesagt, zunächst an einen Terroranschlag im Stadion geglaubt zu haben.

Zwei Opfer, die als Nebenkläger aufgetreten waren, erhielten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 bzw. 5000 Euro. Sie hatten bleibende Schäden wie teilweisen Hörverlust sowie chronischen Tinnitus und Kopfschmerz erlitten.

Knallkörper dieser Art seien schon beim Aufsprengen von Geldautomaten benutzt worden

Der Angeklagte war im September durch Videoaufzeichnungen identifiziert und von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. "Wenn man den Böller Leuten direkt vor die Füße schmeißt und sich selbst schützend wegdreht, dann liegt da auch ein gewisses Heimtücke-Element vor", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Donnerstag.

Ein Sprengstoffsachverständiger vom Bundeskriminalamt hatte dem Böller eine "besondere Gefährlichkeit" attestiert. So wies der Gutachter darauf hin, dass Knallkörper dieser Art schon beim Aufsprengen von Geldautomaten benutzt worden seien.

Der Angeklagte, der gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Revision einlegen kann, wurde außerdem wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration am Kölner Hauptbahnhof im Oktober 2018 und wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung bei einer Rangelei vor einem Kiosk im August 2020 verurteilt.

kon/dpa